Schimmel in der Wohnung

Mieterin aus Jheringsfehn fordert Schadenersatz vom Vermieter

Christine Schneider-Berents
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Von Christine Schneider-Berents
| 07.05.2022 15:10 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Schimmelflecken auf Wänden und hinter Schränken gehören zu den häufigsten Ursachen für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Foto: Reinhardt/dpa
Schimmelflecken auf Wänden und hinter Schränken gehören zu den häufigsten Ursachen für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Foto: Reinhardt/dpa
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Schimmel hinter Fußleisten, in Schränken, in Polstern: Reemke Aits zog mit ihren Kindern aus ihrer Mietwohnung in Jheringsfehn aus. Jetzt streitet sie sich mit dem ehemaligen Vermieter.

Moormerland - Reemke Aits aus Jheringsfehn zeigt Fotos auf ihrem Handy. Darauf sind Schimmelflecken zu sehen – an Wänden, auf Möbeln, T-Shirts. „Meine Polstergarnitur ist nicht mehr zu gebrauchen, einige Schränke, Betten und Kommoden ebenfalls nicht. Ich musste Kleidungsstücke und Schuhe wegschmeißen und durch neue ersetzen“, sagt die 28-Jährige. Ihre Verärgerung ist groß, der finanzielle Verlust ebenfalls. Rund 2500 Euro. Deshalb hat sie sich an einen Anwalt gewandt. Sie fordert, dass ihr ehemaliger Vermieter für den materiellen Schaden aufkommt. Der will das nicht und hat sich ebenfalls einen Rechtsbeistand genommen.

Was und warum

Darum geht es: Streiten sich Mieter und Vermieter, steht oft Aussage gegen Aussage. Wer kommt für welchen Schaden auf, ist eine schwierig zu beantwortende Frage.

Vor allem interessant für: Mieter und Vermieter

Deshalb berichten wir: Nachdem sich in ihrer Mietwohnung Schimmel ausgebreitet hatte, ist Reemke Aits aus Jheringsfehn dort ausgezogen. Sie fordert, dass ihr ehemaliger Vermieter verschimmelte Möbel und Kleidung ersetzt.

Die Autorin erreichen Sie unter: schneider-b@zgo.de

Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern seien in den meisten Fällen kompliziert, sagt Anja Wurps, Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Leer. Der 1989 gegründete Verein berät aktuell rund 700 Mitglieder aus Leer und Umgebung in allen Fragen zum Thema Mietrecht. Oft geht es um Mieterhöhungen. Darüber hinaus kommt es zwischen Mietern und Vermietern zum Streit, wenn letzterer für eine Wohnung Eigenbedarf anmeldet. Die Betriebskostenabrechnung kann ebenso Konfliktpotenzial beinhalten. Gleiches gilt für Mängel in einer Wohnung.

Problem erkannt und Vermieter informiert

Wie im Fall Reemke Aits. Auf der Suche nach einer geeigneten und günstigen Wohnung für sich und ihre beiden kleinen Kinder sei sie im vergangenen Jahr in Jheringsfehn fündig geworden, berichtet die zweifache Mutter. Im März seien sie eingezogen, im September habe sie ihren Vermieter das erste Mal auf das Schimmelproblem in ihrer Wohnung aufmerksam gemacht. Der sei auch vor Ort gewesen, habe ihr dann jedoch geraten, mehr zu lüften und zu heizen.

„Na ja, irgendwann war Winter. Da kann man nicht den ganzen Tag die Fenster offen halten“, sagt Aits. Außerdem habe sie dadurch die Schimmelbildung in den Räumen nicht stoppen können. „Die Wände in dem Haus waren feucht“, so Reemke Aits. Das habe ein von ihr auf eigene Kosten eingeschalteter Gutachter sogar bestätigt. Im vergangenen März habe sie schließlich die Reißleine gezogen. Sie habe die Wohnung gekündigt und sei zu ihrer Mutter gezogen. „Vorübergehend, demnächst ziehe ich wieder in ein eigenes Reich, diesmal in Warsingsfehn“, sagt Reemke Aits.

Aussage stehen gegen Aussage

Der Zwist mit ihrem ehemaligen Vermieter geht inzwischen in die nächste Runde. Sein von ihm mit einer Begutachtung der Wohnung beauftragter Sachverständiger habe keine baulichen Mängel festgestellt, sagt der Mann aus Beningafehn. „Im Gegenteil. Der hat sogar gesagt, dass die Wände in dem Haus staubtrocken sind.“ Er bleibe dabei, die Feuchtigkeitsschäden, die seine ehemalige Mieterin bei ihm angemeldet habe, seien auf Fehler beim Lüften und Heizen zurückzuführen. Das sei eindeutig.

Reemke Aits musste ihr Sofa entsorgen. Überall hatte sich Schimmel gebildet. Foto: privat
Reemke Aits musste ihr Sofa entsorgen. Überall hatte sich Schimmel gebildet. Foto: privat

Wie so häufig, wenn zwei sich streiten, steht Aussage gegen Aussage. „Deshalb sind solche Auseinandersetzungen immer schwierig“, erklärt Anja Wurps vom Mieterverein Leer. Vermieter verwiesen gerne auf das „Fehlverhalten“ des Mieters. Grundsätzlich sei es deshalb ratsam, einen Vermieter immer schnellstmöglich über den Mangel in einer Wohnung zu informieren. Dann könne die Ursache zeitnah beseitigt werden. Zudem sei es empfehlenswert, Schäden zu dokumentieren: Wann wurde was bemerkt? Wann wurde der Vermieter darüber benachrichtigt? Wie hat er reagiert? Hilfreich zur Konfliktlösung seien zudem Fotos und Zeugen.

Das Problem der Beweispflicht

„Sofern die Ursache des Mangels nicht offensichtlich auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen ist, ist der Vermieter – eigentlich – in der Beweispflicht“, sagt Anja Wurps. Bei Schimmel in der Wohnung sei es jedoch in der Praxis schwierig und kostenintensiv, eine eindeutige Ursache zu ermitteln. Darüber hinaus gebe es oft ein Zusammenspiel von baulichem Mangel und nicht optimalem Lüftungs- und Heizverhalten der Mieter. Des Weiteren würden Möbelstücke häufig zu dicht an Wände gestellt. Dadurch sei eine optimale Luftzirkulation nicht möglich.

Anja Wurps vom Mieterverein Leer: „Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, eine einwandfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen und diese in Stand zu halten.“ Tue er das nicht, habe der Mieter zunächst nur die Möglichkeit, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit einer Fristsetzung und Mietminderung zu reagieren. Was den Erfolg angeht, macht die Expertin für Mietrecht allerdings wenig Hoffnung: Solch ein Verfahrensweg sei häufig relativ zeitintensiv und könne sich über Wochen, wenn nicht Monate, hinziehen.

Reemke Aits lässt sich nicht entmutigen. Sie besteht darauf, dass ihr die durch Schimmelbefall unbrauchbar gewordenen Möbel und Kleidungsstücke ersetzt werden. Ihr ehemaliger Vermieter will dieser Forderung nach wie nicht nachkommen. „Die Wohnung ist Ordnung“, sagt er.

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