Naturschutz oder Landwirtschaft Fehntjer Tief: Politik muss sich entscheiden
Die Diskussion ums Fehntjer Tief steht kurz vor dem Ende. Soll das Natur- und Landschaftsschutzgebiet nun verändert werden oder nicht?
Landkreis Leer - Entscheidung vertagt: Beim Verfahren um die Änderung der Natur- und Landschaftsschutzunterstellung des Fehntjer Tiefs im Landkreis Leer hat es am Montagabend zwar eine kurze Diskussion, aber kein Ergebnis gegeben. Die Mitglieder des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umwelt, Natur, Verkehr und Klima (KUNVK) von CDU sowie der Gruppe SPD/Grüne/Linke wollten sich weiter in ihren Fraktionen beraten.
Die Vorgeschichte zur Einteilung der Flächen rund um das Fehntjer Tief in Natur- und Landschaftsschutzgebiete ist lang. Im Juni vergangenen Jahres hatte die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die der Kreistag ablehnte. Ein monatelanges Beteiligungsverfahren, in dem die Belange von Anwohnern, Naturschutzverbänden und anderen Beteiligten eingeholt wurden, war in diese Vorlage eingeflossen. Mit den Stimmen der CDU schlug die SPD einen veränderten Entwurf vor, der den Landwirten mehr Möglichkeiten einräumte. Das niedersächsische Umweltministerium kassierte den Kreistagsbeschluss und wies die Landkreisverwaltung an, ihre Vorlage umzusetzen, da diese bereits durch ein Beteiligungsverfahren gelaufen war. Das Verfahren um das Fehntjer Tief ist lange umstritten. Das Umweltministerium setzt mit der Unterschutzstellung EU-Recht um. Darauf pocht die EU seit Jahrzehnten und hat gegen Deutschland wegen der Verzögerung der Unterschutzstellung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Zwei Positionen
Nun präsentierte Kreisrätin Jenny Daun am Montag eine veränderte Fassung. Darin enthalten: die Gebiete „Heikelandsweg“ und „Greetje-/Tweedemeer“ werden statt Naturschutz- zu Landschaftsschutzgebieten und die Gewässerrandstreifen werden von zehn auf fünf Meter reduziert. Darauf darf also nicht gedüngt werden. Diese Veränderungen wurden erneut ausgelegt und ein Beteiligungsverfahren –das dem Kreistagsbeschluss im vergangenen Jahr fehlte – durchgeführt. Insgesamt gab es 48 Einwände zu den Gebieten.
„Es gab noch mehr, aber die bezogen sich nicht auf die Gebiete, die das Änderungsverfahren vorsieht, und konnten deswegen nicht berücksichtigt werden“, erklärte Daun. Sie betonte auch bei der politischen Diskussion, dass es um diese beiden Aspekte der Verordnung ginge und nicht um die komplette Unterschutzstellung des Fehntjer Tiefs. Ansonsten habe es bei den Einwänden zwei Positionen gegeben.
Die einen, die sagen, dass die Veränderung der Teilgebiete und der Gewässerrandstreifen kein geeignetes Mittel seien um die EU-Richtlinie zu erfüllen – also die Sicht der Naturschützer, wie zum Beispiel der Nabu. Und es gab die anderen, die meinen, dass die Reduzierung der Naturschutzgebiete und des Gewässerrandstreifen nicht ausreichten, um die landwirtschaftliche Betroffenheit abzumildern – also die Position der Landwirte. Nun muss die Politik im Kreisausschuss entscheiden.