Prozess um Vergewaltigung Urlaubsflirt auf Borkum wird ein Fall für die Justiz
Wegen Vergewaltigung steht ein 27-jähriger Norderneyer vor Gericht. Zur Tat gehen die Wahrnehmungen deutlich auseinander.
Aurich - Angeklagt ist ein 27-Jähriger aus Norderney. Der Tatort: die Nordseeinsel Borkum. Vorgeworfen wird dem Angeklagten ein besonders schwerer Fall der Vergewaltigung. Es ist ein Geschehen, wie es in jeder Urlaubsregion vorkommen könnte. Eine junge Frau kommt an, findet Gesellschaft, hat Spaß und landet in einer Situation, die am Ende zur Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer am Auricher Landgericht führt.
Der Anklage zufolge soll der Mann die mittlerweile 19-Jährige Urlauberin in der Nacht vom 4. Juni auf den 5. Juni des vergangenen Jahres in seiner Unterkunft mit einem Gürtel gefesselt haben. Außerdem, so der Vorwurf, soll er sie unter anderem auf das Gesäß und ins Gesicht geschlagen haben. Im weiteren Verlauf soll er ihr in die geöffnete Hose und zwischen die Beine gegriffen und den Versuch gestartet haben, orale Befriedigung zu erlangen.
Schwierige Wahrheitsfindung
Schon am ersten Verhandlungstag am Donnerstag wurde schnell klar, dass die Wahrheitsfindung keine einfache Aufgabe für die Strafkammer werden dürfte. Aussage steht gegen Aussage, der Vorfall spielte sich sozusagen unter vier Augen ab. Der Angeklagte arbeitete zu dieser Zeit in einer kurz vorher neu eröffneten Gaststätte. Dort traf er auf die 19-Jährige, die nach dem Abitur gemeinsam mit ihrer Schwester ein paar unbeschwerte Tage auf Borkum verbringen wollte. Man kam ins Gespräch. Es formierte sich gemeinsam mit zwei einheimischen jungen Frauen und Bekannten des Norderneyers eine Gruppe und am Abend wurde am Strand gefeiert. Am nächsten Tag traf sich die Gruppe wieder und zog wieder zum Strand. Soweit ähnelt sich die Beschreibung des Geschehens von mutmaßlichem Täter und Opfer.
Bei der Wahrnehmung gibt es jedoch Unterschiede, während der 27-Jährige von Küssen und Händchenhalten erzählt, schildert die junge Frau ihr fehlendes Interesse. Später, in der Wohnung des Täters, werden die Differenzen noch größer. Gemeinsam hätten beide auf dem Bett gesessen, sagt der 27-Jährige aus. Nach anfänglichen Küssen sei es auch zu weiteren Zärtlichkeiten gekommen. Er habe den Eindruck gewonnen, dass die junge Frau es „härter“ möge und sie diesbezüglich auch gefragt. Sie habe bejaht, so dass er ihr mit seinem Gürtel die Hände fesselte. Immer weiter sei es gegangen − einvernehmlich, so sein Eindruck. Den Griff in die Hose streitet er nicht ab, auch nicht sein Drängen auf Oralsex. Als er dabei gemerkt habe, dass die Frau dies nicht wolle, habe er sofort aufgehört, schließlich respektiere er den freien Willen der Frau.
„Schlaf gut und Emojis“
Bei dem mutmaßlichen Opfer des Übergriffs hört sich das ganz anders an. Er habe sie aufs Bett gedrückt, sich auf sie gesetzt und ihr die Hände gefesselt. Stundenlang habe er sie dann gegen ihren Willen geküsst, geschlagen, ihr in die Hose gegriffen und sei mit dem Finger in sie eingedrungen. Alles sei sehr schnell gegangen. Ihre Erinnerungen seien teils getrübt, weil sie nie wusste, wie weit es gehen würde. Den versuchten Oralverkehr schildert sie ebenso, wie dass der Angeklagt dann auch aufgehört habe. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen.
Bei den Schilderungen bleiben aber Ungereimtheiten, Richter Staatsanwältin und Anwälte haken immer wieder nach. Wie war das mit dem Zeitablauf? Wurde gemeinsam getanzt, wie es eine Zeugin gegenüber der Polizei ausgesagt hat? War das mutmaßliche Opfer entkleidet, wie es ein anderer Zeuge dem Hörensagen nach gegenüber den Beamten geschildert hat, oder nicht? Und warum hat die 19-Jährige, nachdem sie ihre Ferienwohnung wieder erreicht hatte, dem 27-Jährigen eine Botschaft gesendet, dass sie gut angekommen sei - verbunden mit einem „schlaf gut“ und Herzchen-Emojis, wie ein vom Anwalt des Angeklagten hervorgezaubertes Chat-Protokoll zu belegen scheint? Es bleibt noch einiges aufzuklären.