Versuchte Bestechung:  34-Jähriger konnte Geldstrafe nicht zahlen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 13.05.2022 19:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Fall wurde vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Ortgies
Der Fall wurde vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Ortgies
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Ein 34-jähriger Mann hatte versucht, Polizeibeamte zu bestechen und wurde verurteilt. Doch die Geldstrafe war zu hoch, befand ein Gericht, da er kaum Geld verdiente. Die Strafe wurde reduziert.

Aurich - Weil er versucht hat, einen Polizeibeamten im Auricher Carolinenhof mit drei 50 Euro-Scheinen zu bestechen, wurde ein heute 34-jähriger Mann im August 2016 vom Amtsgericht Aurich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Er sollte 140 Tagessätze zu je 15 Euro, insgesamt 2100 Euro, bezahlen.

Die Polizei war zu einer körperlichen Auseinandersetzung in das Einkaufszentrum gerufen worden. Ein Beamter wollte die Personalien des Angeklagten überprüfen. Er händigte seinen serbischen Pass aus, in dem keine meldefähige Anschrift in Deutschland verzeichnet war. Eine Abfrage ergab eine Wohnadresse in Aurich, die der Beamte in seinem Notizbuch vermerken wollte. Der mit 1,28 Promille alkoholisierte Angeklagte zückte seine Geldbörse, entnahm die drei Scheine und machte Anstalten, sie in Richtung des Buches zu schleudern. Der Polizist bat ihn, das zu unterlassen.

Angeklagter hatte Revision eingelegt

In der Berufungsverhandlung im Juli 2020 wurde der vorbestrafte Angeklagte unter Einbezug von drei Gesamtstrafen fähigen Entscheidungen zu 220 Tagessätzen zu je 17 Euro, insgesamt 3740 Euro, verurteilt. Dagegen legte er erfolgreich Revision ein. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg zur erneuten Verhandlung an die erste Kleine Strafkammer des Auricher Landgerichts zurückverwiesen und am Freitag neu verhandelt. Weil die Berufung beiderseits auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt war, ging es nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Wie sich herausstellte, verdient der Angeklagte, der sich zurzeit in der JVA Oldenburg befindet, momentan nur 155 Euro monatlich. Deshalb war die Tagessatzhöhe anzupassen. Sie errechnet sich aus dem durch Dreißig geteilten Monatseinkommen.

Entsprechend wurde die Geldstrafe für die Bestechung auf 140 Tagessätze zu je 5 Euro, insgesamt 700 Euro, festgesetzt – das ist ein Drittel der ursprünglichen Summe. Auch die Gesamtstrafe verringerte sich. Der Angeklagte muss nun 220 Tagessätze zu je 9 Euro, insgesamt 1980 Euro, bezahlen sowie die Kosten der Revision tragen. Mit dem Urteil waren alle Parteien einverstanden.

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