Verwahrlostes Grundstück in Moordorf  Wegen unerlaubten Umgangs mit Müll muss ein 25-Jähriger in Haft

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 16.05.2022 13:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Vorstrafenregister des 25-jährigen Moordorfers ist lang. Nun muss er ins Gefängnis. Foto: Ortgies
Das Vorstrafenregister des 25-jährigen Moordorfers ist lang. Nun muss er ins Gefängnis. Foto: Ortgies
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Gefriertruhen, Eternitplatten und mehr stapelten sich auf einem Grundstück in Moordorf. Der Aufforderung, den Müll wegzuräumen, kam der Bewohner nicht nach. Nun muss er ins Gefängnis.

Aurich - „Das Grundstück sah aus wie eine riesengroße Müllhalde“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer bei einem Prozess um unerlaubten Umgang mit Abfällen vor dem Auricher Amtsgericht. Im Urteil wurde ein 25-jährige Moordorfer am Montag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt – er hat zu viele Vorstrafen auf Bewährung wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls und falscher Verdächtigung angehäuft.

Für den Angeklagten hat das Urteil drastische Folgen. Ihm steht jetzt ein längerer Gefängnisaufenthalt bevor, denn durch den Schuldspruch wird eine weitere Bewährungsstrafe über ein Jahr und sieben Monate widerrufen.

Entsorgungskosten: 10.395 Euro

Ausgemusterte Gefriertruhen, abgemeldete Traktoren, Altreifen, Eternitplatten, Holzreste, Spanplatten und vieles mehr türmten sich auf dem Grundstück, wo der Moordorfer zusammen mit seiner Familie wohnte. Ein Nachbar verständigte schließlich die Polizei, die im Mai 2020 erstmals Vertreter des Landkreises vorbeischickte.

Trotz mehrerer Aufforderungen zur Beseitigung des Mülls blieb alles beim Alten – bis im Dezember 2021 per Ersatzvornahme durchgegriffen wurde. Vier Personen waren 33 Stunden lang damit beschäftigt, den Unrat unter Einsatz von schwerem Gerät zu beseitigen. Die entstandenen Kosten beliefen sich auf 10.395 Euro. Der Einzug in Höhe dieser Summe wurde von Amtsrichter Schwarze angeordnet.

Angeklagter hielt Fristen nicht ein

„Ich konnte es ja nicht alleine schaffen aufzuräumen“, ließ sich der Angeklagte in unbeteiligtem Tonfall zu dem Tatvorwurf ein. Er habe seinen Vater immer darauf aufmerksam gemacht, der Müll müsse entsorgt werden, „aber da kam nichts mehr zurück“. Dieser sei schwer krank gewesen und inzwischen gestorben. Der 25-Jährige erklärte, er habe sich um ihn gekümmert und nebenbei 450 Euro-Jobs gemacht.

„Er hat uns zugesichert, innerhalb einer bestimmten Frist aufzuräumen“, sagte ein Vertreter des Landkreises, der als Zeuge geladen war. Doch bei einem weiteren Besuch habe man ähnliche Zustände vorgefunden. Die Müllanhäufung bezeichnete er als „gemeinsames Produkt der Familie“. Der Angeklagte habe versucht, im Rahmen seiner Möglichkeiten aufzuräumen und unbehandeltes Holz auszusortieren. Aber dann sei immer mehr dazugekommen: „Es sah aus wie Kraut und Rüben“, so der Zeuge. Lediglich die Eternitplatten seien bei der nächsten Begehung spurlos verschwunden gewesen.

„Aus meiner Sicht ist keine kriminelle Energie hinter der Geschichte“

Ein Mitarbeiter der Bewährungshilfe berichtete, der Angeklagte mit Förderschulabschluss habe „zu allem Ja und Amen gesagt, viele Dinge aber intellektuell nicht schaffen können“. Er habe auch keinen Führerschein besessen, um etwas zur Müllhalde zu fahren. „Aus meiner Sicht ist keine kriminelle Energie hinter der Geschichte, es sind Versäumnisse. Ob man sie ihm allein anlasten kann, wage ich zu bezweifeln“, schloss er.

Verteidigerin Anja Rotter-Schohusen bat aus diesen Gründen um eine weitere Bewährungsstrafe für ihren Mandanten. Zudem sei durch den Tod des Vaters eine Veränderung seiner Lebenssituation eingetreten. Die Staatsanwältin forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung, wobei das Mülldelikt mit vier Monaten geahndet werden sollte.

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