Prozess wegen Hasskriminalität  Selbsternannter „Commander“ kommt vors Schwurgericht

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 16.05.2022 19:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Schild mit dem niedersächsischen Landeswappen steht vor dem Eingang zum Landgericht Oldenburg. Foto: Dittrich/dpa
Ein Schild mit dem niedersächsischen Landeswappen steht vor dem Eingang zum Landgericht Oldenburg. Foto: Dittrich/dpa
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Ein 54-Jähriger aus Bad Zwischenahn hatte im Internet zahlreiche grausige Todesurteile gegen Amtsträger verfasst. Der Angeklagte soll bereits psychiatrisch untersucht worden sein.

Westerstede/Bad Zwischenahn/Oldenburg - Das dürfte für den selbst ernannten „Commander“ Thorsten J. (54) aus Bad Zwischenahn eine Überraschung gewesen sein – denn nun wird sein Fall vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes verhandelt. Das bestätigte am Montag die Pressestelle des Landgerichts auf Anfrage unserer Redaktion.

Thorsten J. soll im Internet reihenweise Todesurteile gegen Amtsträger und Polizisten verfasst haben. Die Staatsanwaltschaft Göttingen, Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, hatte das Verfahren gegen J. zunächst beim Amtsgericht in Westerstede angeklagt. Doch Westerstede hat das Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts abgegeben. Denn zum einen ist die Strafgewalt eines Amtsgerichts begrenzt – ein Amtsgericht kann nur Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren verhängen –, zum anderen geht es in dem vorliegenden Fall offenkundig um ein Aufrufen zu mehreren Tötungsdelikten. Für die Verhandlung von Tötungsdelikten ist die Oldenburger Schwurgerichtskammer zuständig.

„Erhängen, Erschießen oder Giftspritze – schmerzhaft und vor Publikum“

Der Angeklagte soll aber auch psychiatrisch begutachtet worden sein. Im Verfahren gegen ihn, für das ein Termin noch nicht feststeht, dürfte zudem auch geprüft werden müssen, ob eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung des 54-Jährigen in der geschlossenen Psychiatrie infrage kommt. Derartige Unterbringungen werden in der Regel von Landgerichten geprüft.

Thorsten J. bezeichnet sich selbst als „Major“ oder „Commander“ des „Supreme Headquarter Allied Expeditionary Force“, abgekürzt SHAEF, das nach Ende des Zweiten Weltkrieges aufgelöst worden war. Für J. und seine Anhänger soll das SHAEF aber nach wie vor bestehen. Das bedeutet, dass in ihren Augen quasi keine aktuelle gesetzliche Regelung der Bundesrepublik gültig ist. Das galt auch für die Corona-Maßnahmen. Weil Kritik daran nicht zum Erfolg führte, soll J. als SHAEF-Oberbefehlshaber Todesurteile inklusive der Tötungsart – „Erhängen, Erschießen oder Giftspritze – schmerzhaft und vor Publikum“ – verhängt haben.

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