Schwere Vergewaltigung auf Borkum  Urlauberin hat Vorwürfe erfunden

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 20.05.2022 12:57 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
„Erwiesene Unschuld“: Am Landgericht Aurich waren sich am Freitag alle Prozessbeteiligten einig. Foto: Ortgies
„Erwiesene Unschuld“: Am Landgericht Aurich waren sich am Freitag alle Prozessbeteiligten einig. Foto: Ortgies
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Ein 27-jähriger Norderneyer war wegen besonders schwerer Vergewaltigung angeklagt. Doch es stellte sich heraus, dass die 19-jährige Urlauberin den Tatvorwurf erfunden hat.

Aurich - „Erwiesene Unschuld“ – zu diesem lupenreinen Freispruch kam die erste Große Strafkammer des Auricher Landgerichts in einem Prozess um besonders schwere Vergewaltigung auf Borkum. Einem 27-jährigen Norderneyer war zur Last gelegt worden, eine 19-jährige Urlauberin in der Nacht vom 4. auf den 5. Juni vergangenen Jahres in seiner Unterkunft mit einem Gürtel gefesselt und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben.

Die Aussagen der beiden lagen am ersten Prozesstag weit auseinander. Während der Angeklagte die Nacht detailreich geschildert hatte, blieb sie in ihrer Darstellung vage. Ein Chatverlauf belegte die Aussage des 27-Jährigen und trug zur Unschulds-Überzeugung sämtlicher Prozessbeteiligten bei, so dass der zweite Verhandlungstag am Freitag ohne weitere Zeugen auskam. Es hat sich herausgestellt, dass der Tatvorwurf aus dem Rechtfertigungszwang der Urlauberin gegenüber ihrem festen Freund an ihrem Wohnort erwachsen ist.

„Der Angeklagte hat gemacht, wie sie es wollte“

Einmütig wurde auf Freispruch plädiert. „Es ist nicht so, dass gegen den erkennbaren Willen der Zeugin Dinge passiert sind“, kam die Staatsanwältin zu dem Schluss. Der Freund der 19-Jährigen habe im Zeugenstand bestätigt, dass diese eine Vorliebe für harten Sex habe. Der Angeklagte – „er war sehr verliebt“ – sei dem „irritiert“ nachgekommen und habe sorgsam auf ihre Signale geachtet.

„Der Angeklagte hat gemacht, wie sie es wollte, mit extremer Rücksichtnahme“, erklärte der Verteidiger Alexander Schwenen in seinem Schlussvortrag. Der Vorwurf passe nicht zu der hinterher auf freundschaftlicher Basis fortgeführten Chat-Unterhaltung. Erst auf der Heimfahrt zu ihrem Freund habe die 19-Jährige ein schlechtes Gewissen bekommen. Der habe festgestellt, dass sie „so komisch“ sei, einen blauen Flecken bemerkt und sei hellhörig geworden. Der Freund habe das Ganze in Gang gebracht und Anzeige erstattet.

Richter kritisiert Verhalten nachdrücklich

Der Vorsitzende Richter Björn Raap führte in der Urteilsbegründung aus, die 19-Jährige sei „mehr oder weniger unfreiwillig in die Sache hineingeschlittert und kam aus der Nummer nicht mehr heraus“. Er kritisierte ihr Verhalten nachdrücklich. Man habe von der jungen Frau mit hohem Bildungsstand verlangen können, dass sie irgendwann „den Stöpsel ziehe“ und Farbe bekenne. Raap verwies darauf, dass der Beschuldigte durch diesen Vorwurf lebenslang stigmatisiert sein könnte:

Weiter bezeichnete der Richter diesen Fall als „Paradebeispiel“ dafür, dass es Opfer in einem wirklichen Fall in den deutschen Gerichtssälen so schwer hätten und sich durch alle Instanzen quälen müssten.

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