Hamburg  So viel Gramm Cannabis darfst Du nach der Legalisierung straffrei besitzen

Yannick Kitzinger
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Von Yannick Kitzinger
| 20.05.2022 16:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Ampel-Koalition will bei der Legalisierung von Cannabis eine klare Obergrenze für erlaubte Mengen festlegen. Foto: imago images/JuNiArt
Die Ampel-Koalition will bei der Legalisierung von Cannabis eine klare Obergrenze für erlaubte Mengen festlegen. Foto: imago images/JuNiArt
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Noch in diesem Jahr will die Regierung einen Gesetzesentwurf zur geplanten Legalisierung von Cannabis vorlegen. Aus der SPD gibt es nun Zahlen, wie viel Gramm Gras Konsumenten künftig dabei haben dürfen.

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Die Ampel hat den Weg fürs legale Kiffen freigemacht. SPD, Grüne und FDP wollen eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einführen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits Fachgespräche über den Sommer angekündigt. In der zweiten Jahreshälfte soll dann ein konkreter Gesetzentwurf folgen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge nannte nun sogar erste Zahlen einer Obergrenze, die die Ampel für den für Cannabis-Besitz festlegen will.

„Im Gespräch sind 20 bis 30 Gramm“, sagte die SPD-Innenpolitikerin der Augsburger Allgemeinen. Lizenzierte Bauern sollen den Hanf anbauen und lizenzierte Läden sollen den Stoff verkaufen. Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Wegge zufolge plant das Ampel-Bündnis keine „Kifferdatenbank“. Es soll genügen, den Ausweis vorzuzeigen. Händler, die Cannabis verkaufen wollen, müssen Qualitätsstandards erfüllen und sind vor allem dazu verpflichtet, auf den Jugendschutz zu achten.

Laut Wegge gibt es zwei Hauptargumente für die Legalisierung. Neben einem besseren Gesundheitsschutz für Konsumenten sei das Ziel der Legalisierung, den Schwarzmarkt komplett trockenzulegen“, erklärte die SPD-Politikerin. Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, kündigte zudem an, dass die Cannabis-Freigabe von einer breiten Aufklärungskampagne begleitet werden soll.

Kritik an den Legalisierungsplänen gibt es unter anderem von der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Mit Alkohol und Tabak haben wir schon zwei legale, gefährliche Drogen, warum sollte jetzt eine Dritte hinzukommen?“, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt der Augsburger Allgemeinen. Bislang wird die Strafverfolgung bei Cannabisbesitz in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Grenzen für geringe Mengen, bei denen keine Strafverfolgung stattfindet, liegen je nach Land zwischen sechs und 15 Gramm.

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