Kinderbetreuung Neue Gruppen am Nachmittag in Ihlower Kitas
Der Rat in Ihlow hat die Neufassung der Gebührensatzung für Kindertagesstätten beschlossen. Darin erfasst ist die geplante Ausweitung des Betreuungsangebots.
Ihlow - Neben den bestehenden Ganztagsangeboten im Kindergarten in Weene und in der Kindertagesstätte in Ihlowerfehn werden im Sommer altersübergreifende Betreuungsgruppen am Nachmittag in Riepe, Simonswolde und Westerende-Kirchloog eingeführt. Damit setzt die Gemeinde Ihlow Vorgaben des im vergangenen Jahr geänderten niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege um. Erforderlich gemacht hat dies auch eine Neufassung der Kita-Gebührensatzung in Ihlow, die am Dienstagabend ohne Aussprache einstimmig vom Rat der Gemeinde beschlossen wurde. „Wenn Vorgaben umgesetzt werden, gibt es wenig zu diskutieren“, sagte der Ratsvorsitzende Arnold Saathoff (SPD) im Nachgang.
Was und warum
Darum geht es: In Riepe, Simonswolde und Westerende-Kirchloog werden altersübergreifende Randzeiten in den Kitas eingeführt. Dies hat eine Neufassung der Kita-Gebührensatzung in Ihlow erforderlich gemacht.
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Deshalb berichten wir: Der Gemeinderat hat die Neufassung der Gebührensatzung einstimmig beschlossen. Den Autor erreichen Sie unter: o.baer@zgo.de
In Ihlow können Eltern der neuen Satzung zufolge auf allgemeine Randzeiten vor und nach der Kernzeit (von 7.30 bis 8 Uhr und von 12.30 bis 13 Uhr) in den Kindertagesstätten zurückgreifen. Darüber hinaus werden zusätzliche Randzeiten von 7.15 bis 7.30 Uhr und von 13 bis 14 Uhr angeboten. Für diese zusätzlichen Randzeiten wird ein monatlicher Zusatzbeitrag von 2,50 Euro für die Zeit von 7.15 bis 7.30 Uhr und fünf Euro für die Zeit von 13 bis 14 Uhr erhoben. Für die Betreuung in den Randzeiten ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Ab drittem Geburtstag kostenfrei
Jedes Kind hat in Niedersachsen ab seinem ersten Geburtstag und zu seinem dritten Geburtstag einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte. Danach gibt es bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte im Umfang von vier Stunden an fünf Wochentagen. Dies ist auf dem Serviceportal des Landes im Internet nachzulesen. Die örtlichen Träger, heißt es dort weiter, haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten. Ab dem dritten Geburtstag ist der Besuch der Kita kostenfrei.
Für die geplanten Nachmittagsgruppen in Riepe, Simonswolde und Westerende-Kirchloog können Eltern auch Kinder anmelden, die noch nicht ihren dritten Geburtstag gefeiert haben. Für diese in der Satzung unter Nachmittagsrandzeiten geführten Angebote werden allerdings zusätzliche Monatsbeiträge in Höhe von fünf Euro je angefangener halber Stunde erhoben. Diese Nachmittagsbetreuung sei als erste Stufe zu sehen, heißt es aus dem Rathaus. Ob es so bleibe oder ausgeweitet werde, sei nicht klar. So fehlten für ein Ganztagsangebot die räumlichen Voraussetzungen, etwa mit Blick auf eine Mensa.