OZ-Serie „Unser Klima“  Beim Baumschutz kommt es manchmal auf die Nachbarn an

| | 29.05.2022 13:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
In Emden dürfen nur bestimmte Bäume ohne Genehmigung gefällt werden, sonst drohen empfindliche Strafen. Foto: Ortgies/Archiv
In Emden dürfen nur bestimmte Bäume ohne Genehmigung gefällt werden, sonst drohen empfindliche Strafen. Foto: Ortgies/Archiv
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Seit 20 Jahren hat die Stadt Emden schon eine Baumschutzsatzung. Was das bringt, wie viele Baumfäller schon bestraft wurden und was andere Kommunen planen.

Emden/Ostfriesland - Bäume sind wichtig fürs Klima und auch für unser Wohlbefinden. Studien belegen, dass sich die Pflanzen positiv auf unsere Psyche ausüben – und im Umkehrschluss deren Fehlen Depressionen, Angsterkrankungen oder andere negative Gefühle verstärken können. Umso wichtiger erscheint es, Bäume zu schützen. Laut dem Naturschutzbund Nabu hat aber bislang nur eine Minderheit der Kommunen in Deutschland eine sogenannte Baumschutzverordnung oder -satzung. Die gute Nachricht: In Ostfriesland sieht das etwas anders aus.

Was und warum

Darum geht es: Immer mehr Menschen ist der Umwelt- und Klimaschutz wichtig. Ein elementarer Bestandteil dessen: Bäume. Um sie zu schützen, fordern immer mehr Bürger und Politiker Satzungen.

Vor allem interessant für: Umwelt- und Klimainteressierte

Deshalb berichten wir: Im Umweltausschuss in der Gemeinde Krummhörn war kürzlich die Norder Klimabeauftragte Irma Kracke. Sie sprach darüber, wie die Baumschutzsatzung in ihrer Stadt ankommt. Wir haben dazu auch in Emden nachgefragt.

Die Autorin erreichen Sie unter: m.hanssen@zgo.de

Nicht nur Emden, sondern auch unter anderem die Städte Leer, Aurich, Weener und Norden haben eine solche Satzung, die vorschreibt, welche Bäume nicht ohne Weiteres gefällt werden dürfen. In Emden sind Bäume ab einem Umfang von 120 Zentimetern geschützt. Allerdings gilt das unter anderem nicht für Fichten, Tannen, Pappeln und Birken sowie für Bäume auf bereits bebauten Wohngrundstücken in einer Größe von weniger als 1000 Quadratmetern. Wird ein geschützter Baum zerstört oder beschädigt, gilt das als Ordnungswidrigkeit und es drohen hohe Geldbußen bis zu 25.000 Euro oder 50.000 Euro. In Emden würden im Jahr etwa ein bis zwei Privatleute oder Firmen dabei erwischt, dass sie geschützte Bäume fällen, teilt Stadtsprecher Eduard Dinkela auf Nachfrage mit. Eine Mehrheit der Verfahren ende mit einem Bußgeldbescheid.

Wie ernst wird die Verordnung genommen?

Aus der Stadt Norden hieß es kürzlich, dass es insbesondere bei Privatleuten schwer sei, dahinter zu kommen, wenn geschützte Bäume gefällt werden. Nachbarn müssten die ordnungswidrigen Fällungen schon der Stadt melden, damit diese davon Wind bekomme, sagte die Norder Klimaschutzbeauftragte Irma Kracke kürzlich im Umwelt- und Klimaauschuss der Gemeinde Krummhörn. Aus Emden heißt es von Eduard Dinkela dazu, dass es durchaus vorkomme, dass Nachbarn sich meldeten, weil nebenan ein geschützter Baum gefällt werden.

„Die Erfahrung in Emden ist, dass die EmderInnen die Baumschutzsatzung kennen“, so Dinkela. Die Untere Naturschutzbehörde erhalte viele Anfragen, „auch von Grundstücksbesitzern, deren Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung fallen“. Dies zeige das „Problembewusstsein“ und dass die Menschen sich absichern möchten, um Fehler zu vermeiden, erklärt er. Wenn die Baumschutzsatzung nicht greife, ergaben sich aus den Anrufen häufig Beratungsgespräche zum Baumschutz und zu Möglichkeiten, die Bäume zu erhalten.

In welchem Fall dürfen Bäume gefällt werden?

Die Baumschutzsatzung in Emden sieht vor, dass die Stadt die Fällung von geschützten Bäumen genehmigen muss, bevor die Kettensägen loslegen. Anträge zu Baumfällungen würden nicht nur von Privatleuten gestellt, erklärt Eduard Dinkela. Auch Institutionen - wie beispielsweise der städtische Bau- und Entsorgungsbetrieb, das Wasser- und Schifffahrtsamt oder ähnliches - müssen die Satzung beachten und einen Antrag stellen. „Viele Anträge beziehen sich nicht nur auf einen Baum, sondern auf mehrere“, so der Sprecher. In der vergangenen Saison seien im Herbst 2021 Anträge für insgesamt 66 Bäume gestellt worden. Diese kamen von 12 Antragsstellern. Im Frühjahr dieses Jahres wurden demnach 38 Anträge für insgesamt 61 Bäume gestellt. Vom 1. März bis 30. September gilt bundesweit, dass Bäume in der freien Landschaft und auch im heimischen Garten nicht gefällt oder beschnitten werden dürfen.

Wie viele der Bäume, für die sich Antragsteller bei der Stadt Emden gemeldet haben, schließlich gefällt werden durften, schreibt Dinkela nicht. Generell werden laut Satzung Genehmigungen meist ausgesprochen, wenn von Bäumen beispielsweise eine Gefahr ausgeht, weil sie umstürzen könnten. Oder auch „wenn dieses aus gestalterischen Gründen geboten und mit öffentlichen Belangen vereinbar ist“. In der Regel gilt allerdings: Wird ein Baum gefällt, muss der Antragsteller innerhalb von acht Monaten nach Fällung einen Ersatz pflanzen und das sei „vorrangig und unter Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze auf dem Grundstück vorzunehmen, auf dem der zur Beseitigung freigegebene Baum stand“.

Mehr Kommunen in Ostfriesland wünschen Satzung

Dass immer mehr Menschen Bäume schützen wollen und sich das auch auf die Regelungen in Kommunen auswirkt, zeigt der aktuelle Trend in Ostfriesland. Bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr war Teil des Wahlprogramms der Krummhörner Grünen, dass eine Satzung zum Schutz der Bäume eingeführt wird. Noch scheitert das aber an den anderen Fraktionen. Auch die Gruppe SPD/Grüne/BfB im Rat der Stadt Wittmund fordert eine Satzung. Man wolle nicht, dass „in die privaten Belange der Grundstückseigentümer zu sehr eingegriffen werde, diese müsse vielmehr das Verständnis für den Erhalt von Bäumen und Pflanzen im Stadtgebiet fördern“, heißt es von der Gruppe. Die Grünen in der Stadt Esens beantragten in diesem Jahr die Einführung einer Satzung.

Die Emder Gruppe „Grüne feat. Urmel“ ist da einen Schritt weiter. Sie will, dass die vorhandene Regelung in der Seehafenstadt verschärft wird. Demnach sollen schon Bäume mit einem Umfang von 60 oder 80 Zentimetern geschützt sein. Auch soll die Größe eines Grundstücks keine Rolle mehr spielen. Alle Bäume auf allen Grundstücken sollen grundsätzlich einbezogen werden. Entfallen sollen zudem Ausnahmen von bestimmten Baumarten. Die Gruppe dringt außerdem darauf, dass die Ersatzpflanzungen „an den Umfang der Entnahme angepasst“ werden müssen und legt damit indirekt nahe, dass die Stadt bisher bei ihren Genehmigungen zu lasch vorgeht.

Der Antrag der Gruppe wurde im vergangenen Jahr eingereicht. Kürzlich bezog die Stadtverwaltung dazu Stellung: Im Herbst soll ein überarbeiteter Entwurf der Satzung vorliegen, wenn die Stelle der zuständigen Sachbearbeiterin bis dahin besetzt sei. Schon jetzt heißt es allerdings, dass die Satzung „naturschutzfachlich an die ‚Emder-Baumverhältnisse‘“ angepasst sein müsse. Man könne nicht einfach 1:1 die Vorschläge der Antragstellerin übernehmen.

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