Freispruch vor Gericht 33-Jähriger soll Auszubildende im Bus sexuell belästigt haben
Einem Mann aus Aurich wurde vorgeworfen, einer 19-Jährigen mehrfach im Bus an Oberschenkel und Gesäß gefasst zu haben. Ob der Richtige auf der Anklagebank saß, bezweifelte sein Anwalt stark.
Aurich - Er soll einer heute 19-jährigen Auszubildenden, die im Bus vor ihm saß, an mehreren Tagen in Folge an ihren Oberschenkel und das Gesäß gefasst haben. Wegen sexueller Belästigung musste sich ein 33 Jahre alter Auricher am Dienstag vor dem Amtsgericht Aurich verantworten.
„Als ich das erste Mal gemerkt habe, dass ich an der Hüfte angefasst wurde, wusste ich erst gar nicht, woher die Berührung kam“, sagte die 19-Jährige aus Ihlow aus, die im Herbst 2021 jeden Morgen mit dem Bus nach Emden zur Berufsschule fuhr. „Dann wurde mir klar, dass mich jemand mit den Händen durch den Spalt zwischen den Sitzen von hinten angefasst haben musste – und es kam danach noch öfter vor. In der Fenster-Spiegelung – es war draußen immer noch dunkel – habe ich gesehen, dass jedes Mal derselbe Mann hinter mir saß, wenn ich so angefasst wurde“, berichtete die Auszubildende dem Gericht. „Ich hatte Riesenangst vor ihm und habe mich nicht getraut, ihm ins Gesicht zu schauen oder gar zu sagen, dass er das lassen soll.“
Verteidigung hält Beschreibung für zu vage
Als es der 19-Jährigen zu viel wurde, ging sie schließlich zur Polizei und erstattete Anzeige. In ihrer dortigen Aussage beschrieb die Zeugin den Täter als etwa 1,70 Meter groß, mit dunklem Haar und dunklem Bart. Er habe schwarze Schuhe, einen Kapuzenpulli und eine OP-Maske getragen. „Eines Tages habe ich den Mann im Bus wiedererkannt und die Polizei angerufen. Die haben dann den Bus gestoppt und zunächst den falschen Mann aus dem Bus geholt. Ich habe das sofort berichtigt und schließlich haben sie den Richtigen mitgenommen“, sagte die junge Frau vor Gericht. Die Frage der Richterin, ob sie den Mann, der sie belästigt hatte, im Gerichtssaal wiedererkenne, bejahte die Auszubildende: „Ich bin mir zu 90 Prozent sicher.“
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er ließ über seinen Anwalt erklären, dass er zwar jeden Morgen mit dem Bus von Aurich nach Emden zur Arbeit gefahren sei, jedoch niemals jemanden so angefasst habe. Der Verteidiger des Aurichers stellte außerdem klar, dass sein Mandant die von der jungen Frau beschriebene Kleidung gar nicht besitze. „Obendrein ist er 1,90 Meter groß, das passt nicht zur Beschreibung der Zeugin. Alle haben zu der Zeit eine Maske getragen, sie hat dem Mann nie richtig ins Gesicht geschaut. Wir glauben an eine Verwechslung“, betonte Verteidiger Joachim Müller.
Aufgrund der vagen Beschreibung des Mannes durch die Zeugin waren sich die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft nach der Beweisaufnahme einig und plädierten für einen Freispruch des Aurichers. Richterin Stellmacher stimmte dem zu und sprach den Angeklagten frei. Sie äußerte zudem Zweifel daran, dass Berührungen in sexueller Weise überhaupt stattgefunden haben. „Ich glaube der Zeugin, dass sie angefasst wurde und dass das sehr unangenehm war. Aber für den Straftatbestand der sexuellen Belästigung braucht es etwas mehr als eine Berührung an der Hüfte“, begründete sie ihr Urteil.