Trotz Zweifel des Richters 46-jähriger Auricher von räuberischer Erpressung freigesprochen
Weil er Geld haben wollte, soll ein Auricher einem Bekannten gedroht haben, ihn abzustechen und sein Haus anzuzünden. Er wurde freigesprochen, von seiner Unschuld war der Richter aber nicht überzeugt.
Aurich - Schwere Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft gegen einen heute 46-jährigen Mann aus Aurich erhoben: Wegen Raubes und zweifacher räuberischer Erpressung im Auricher Alkohol- und Drogenmilieu musste er sich vor dem Landgericht verantworten. Am Donnerstag fiel das Urteil.
Laut Anklage ging der Mann im Juni 2021 gegen Mittag zur Wohnung seines heute 70 Jahre alten Bekannten in Aurich. Als dieser die Tür öffnete, habe der Angeklagte ihm ins Gesicht geschlagen und ihn in seine Wohnung zurückgedrängt. Mit der Drohung, ihn abzustechen und das Wohnhaus anzuzünden, soll er Geld gefordert haben. Daraufhin habe der Mann die Wohnung durchsucht und 100 Euro von einem Tisch eingesteckt.
Wirre Aussagen des mutmaßlichen Opfers
Danach ging der 46-Jährige laut Anklageschrift mit dem Bekannten zur Sparkasse am Marktplatz und zwang ihn, 700 Euro abzuheben. 600 Euro soll er davon ausgehändigt bekommen haben. Am nächsten Tag soll er den Geschädigten per Telefon erneut zur Sparkasse beordert haben. Dieses Mal soll er 2000 Euro gefordert haben, verbunden mit der Drohung, ihn abzustechen, sollte er zur Polizei gehen. Der Angeklagte soll insgesamt 2700 Euro erbeutet haben. Zurzeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Meppen eine viereinhalbjährige Strafe ab. Sein Bundeszentralregister enthält 27 Eintragungen – unter anderem wegen schweren Diebstahls, Raubs, Erpressung und gefährlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte stritt die Vorwürfe vor Gericht ab. Mit dem mutmaßlich Geschädigten habe er sich immer gut verstanden. Der 70-Jährige selbst konnte sich wegen einer starken psychischen Erkrankung nicht vor Gericht zu dem Vorfall äußern. Als Grundlage für die Anklage diente die Aussage, die er bei der Polizei getätigt hatte. Die damals diensthabenden Polizisten hatten jedoch vor Gericht ausgesagt, dass es damals schwer gewesen sei, die teilweise sehr wirren Aussagen des 70-Jährigen zu ordnen und niederzuschreiben.
Psychische Erkrankung des Zeugen sorgte für Zweifel
Um festzustellen, ob den Aussagen des mutmaßlichen Opfers Glauben geschenkt werden kann, wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Darin schilderte der Psychiater, dass der 70-Jährige unter einer Manie leide und zum Tatzeitpunkt eine manische Episode gehabt habe. Sein Bezug zur Realität sei dadurch eingeschränkt gewesen. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung sei der Zeuge zudem selbst schon straffällig geworden und habe beispielsweise Steine auf Autos geworfen, die seinem Empfinden nach zu schnell fuhren.
„Die Tat, die Ihnen vorgeworfen wird, ist genau Ihr Ding und passt zu dem, was Sie seit Jahren tun“, stellte der Staatsanwalt beim Schlussplädoyer an den Angeklagten gerichtet fest. Die Beweislage sei jedoch eine andere. Der Zeuge sei psychisch schwer krank, auf seine Aussage könne sich die Justiz deshalb nicht verlassen. „Deshalb plädiere ich schweren Herzens für einen Freispruch“, endete der Staatsanwalt.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung. „Wir sind mitnichten überzeugt, dass der Angeklagte unschuldig ist, das zeigt schon sein Lebenslauf“, betonte der Vorsitzende Richter Michael Herrmann bei seiner Urteilsbegründung. Jedoch blieben aufgrund der wirren Aussagen des Zeugen, die sich teilweise widersprochen hatten, Restzweifel. Der 46-Jährige wurde daher freigesprochen. „Ich hoffe, dass die jetzige Haft dazu führt, dass in Ihrem Kopf ein Schalter umgelegt wird. Wenn noch eine Verurteilung dazukommt, wandern Sie sehr lange ins Gefängnis“, ermahnte der Richter den Angeklagten.
46-Jähriger drohte, sein Opfer abzustechen
Angeklagter wie vom Donner gerührt
Angeklagter unter Drogen nicht wiederzuerkennen