Prozess in Leer  Verkäuferin in Nische gezerrt und angefasst

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 06.06.2022 15:03 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Leer. Archivfoto: Ortgies
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Leer. Archivfoto: Ortgies
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Der Stammkunde einer Bäckerei in Moormerland soll gegenüber einer Angestellten sexuell übergriffig geworden sein. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.

Leer - Weil er eine Mitarbeiterin einer Bäckerei in Moormerland gegen ihren Willen in eine Nische gezerrt und angefasst haben soll, musste sich ein Stammkunde der Filiale nun vor dem Amtsgericht Leer verantworten. Zunächst kam in der Verhandlung das Opfer, eine junge Frau aus dem Kreis Leer, zu Wort. Sie war zur Tatzeit, im August 2020, in einer Bäckerei in einem Einkaufsmarkt in der Gemeinde Moormerland angestellt. Ihrer Aussage nach soll der Angeklagte am Abend des Tattages seine Hilfe beim Aufräumen der Terrasse angeboten haben. Er war der letzte Gast. Ob er bereits dabei absichtlich mit seiner Hand das Opfer am Gesäß berührte, ließ die junge Frau in ihrer gerichtlichen Aussage offen. Auch einen Spruch mit anzüglichem Inhalt äußerte der Mann laut Opfer. Dafür entschuldigte er sich später.

Die Situation eskalierte nach Feierabend, als die Frau zu ihrem Auto ging und sie von einer männlichen Person von hinten gegriffen und in den „Schwitzkasten“ genommen wurde. Vor Gericht sagte sie aus, dass sie den Angreifer zunächst nicht erkennen konnte. Dieser zerrte das Opfer in eine Nische am Verbrauchermarkt. Dort kam es dann zu sexuellen Übergriffen des Angeklagten. Der Täter drohte laut Aussage des Opfers damit, dass die Frau „ihr blaues Wunder erleben“ und ihr Leben „zur „Hölle werden“ würde, wenn sie Anzeige erstatte. Als der Mann versuchte, der Frau mit seiner Hand in den Hosenbund zu fahren, kamen Angestellte des Einkaufsmarktes vorbei, so dass der Angeklagte von der Frau abließ und flüchtete. Erst dabei habe sie den Täter erkannt, sagte die Frau vor Gericht aus. Unter Tränen schilderte das Opfer die Zeit nach dem Ereignis. Sie habe schlaflose Nächte gehabt, nahm Medikamente und Abstand zu allen Personen in ihrem Umfeld. Sie vertraute sich schließlich doch ihrem Freund an und erstattete Anzeige.

Opfer isolierte sich vom Umfeld

Vor Gericht sagten zudem zwei Zeugen aus, die dem Angeklagten ein Alibi geben wollten. Diesen Zeugen sei aufgrund unpräziser und schwammiger Aussagen kein Glauben zu schenken, befand das Schöffengericht später in der Urteilsbegründung.

Das Gericht befand daher den Angeklagten für schuldig. Die Zeugenaussage des Opfers bei der Polizei sei glaubhaft und in allen Punkten nachvollziehbar, so dass dieses 14 Tage nach der Tat gefertigte Protokoll als Beweismittel anerkannt wurde. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. . Der Täter hatte sich bis dato noch nichts zu Schulden kommen lassen, so dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Opfer wurden 2000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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