Cloppenburger verurteilt Nach Attacke auf Krankenschwester: Mann bleibt in Psychiatrie
Psychiatrie auf Bewährung - so lautet das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen einen Cloppenburger. Er war während eines Klinikaufenthalts gewalttätig geworden.
Bad Zwischenahn/Oldenburg - Im Sicherungsverfahren gegen einen 49-jährigen Mann aus Cloppenburg ist die Unterbringung des Beschuldigten in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet worden. Er hat in einer Bad Zwischenahner Klinik einer Krankenschwester ein stumpfes Messer in den Bauch gerammt. Das Oldenburger Landgericht setzte die Vollstreckung der verhängten Maßnahme aber zur Bewährung aus.
Der psychisch gestörte Beschuldigte (in einem Sicherungsverfahren gibt es nur „Beschuldigte“) ist zurzeit in einem extra gesicherten Pflegeheim untergebracht. Dort kommt er gut klar, hatte der Betreuer des Cloppenburgers erklärt. Auch würden neue Medikamente gut anschlagen, so der Betreuer. Gibt der Cloppenburger nun auch Ruhe, war das im vorigen Jahr noch ganz anders. Dort zeigte sich der Beschuldigte äußerst aggressiv, griff in der Klinik Krankenpflegepersonal, Ärzte und Mitpatienten an.
Der Angriff kam aus dem Nichts
Die Krankenschwester, der er das Messer in den Bauch gerammt hatte, hatte Glück gehabt. Das Messer war so stumpf gewesen, dass es den Körper der Frau nicht verletzen konnte. Durch die Wucht des Stoßes klagte die Krankenschwester aber über starke Schmerzen in der Magengegend. Die Angriffe erfolgten aus dem Nichts. Das machte den Beschuldigten so gefährlich. Zur Tatzeit war der Cloppenburger aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig. Deswegen konnte er wegen der Taten auch nicht bestraft werden.
In dem Pflegeheim, wo er nun untergebracht ist, zeigt sich der Beschuldigte friedlich. Das Personal in dem Heim ist gesondert geschult und hat eine Ausbildung in Selbstverteidigung. Bleibt der Beschuldigte weiterhin ruhig und kooperativ, kann er in dem Heim bleiben. Fällt er zurück in alte Verhaltensweisen, geht es direkt in die geschlossene Psychiatrie. Das Landgericht ist davon überzeugt, dass das nicht nötig sein wird. Mit dem Urteil erfüllte die Kammer den Antrag der Staatsanwaltschaft.