Gerichtsverhandlung Emder Feuerschiff-Saboteur ist verurteilt
Am Dienstag wurde ein 46-jähriger Emder vor dem Amtsgericht verurteilt. Er gab zu, vor einem Jahr das Feuerschiff angebohrt zu haben. Bei seinem Motiv ging es auch ums Impfen.
Emden - Zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe ist ein Emder an diesem Dienstag verurteilt worden, nachdem er im vergangenen Jahr versucht hatte, das Feuerschiff zu versenken. Er war in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni in das Wahrzeichen „Amrumbank/Deutsche Bucht“ eingebrochen und hatte vier Löcher unter der Wasserlinie im Maschinenraum gebohrt. Es entstand durch das eintretende Wasser ein Schaden von mehr als 120.000 Euro an dem gerade erst für mehr als fünf Millionen Euro grundsanierten Schiff. Die Strafe wurde vor dem Emder Amtsgericht nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der 46-Jährige wurde ausgiebig zu seinen Motiven befragt. Diese wurden aber auch nach langer Befragung nicht viel klarer, obwohl sich der Mann geständig zeigte.
Vor Gericht sagte er aus, dass er im vergangenen Jahr nach rund 30 Jahren Alkoholismus trocken geworden sei und eine Art Umbruch erlebt habe. Seine Weltanschauung habe sich verändert. Er habe sich von „der Menschheit“ gespalten und lebe in seiner eigenen Welt, in seiner eigenen Freiheit. Die im vergangenen Jahr gestartete Impfkampagne aufgrund der Corona-Pandemie und der Eindruck, dass die Menschheit sich selbst schade, habe ihn zu der Tat motiviert, sagte er aus. Er habe eine Botschaft senden sollen, „die Menschheit“ wachrütteln wollen. Aber man habe ihn nicht verstanden, sagte der 46-Jährige.
Keine Reue, keine Angst vor Gefängnis
Ein psychiatrischer Gutachter beurteilte vor Gericht die Schuldfähigkeit des Mannes. Der Emder Mediziner kam zu dem Schluss, dass sich der 46-Jährige zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss einer psychotischen, wahnhaften Störung gestanden habe. Die Fähigkeit der Unrechteinsicht sei dadurch vermindert gewesen. Zu diesem Schluss kamen Staatsanwältin und Richter nicht. Der Mann war bereits mehrfach in psychiatrischer Behandlung und ist seit 2007 schon zwölf Mal verurteilt worden – unter anderem wegen Sachbeschädigung und Diebstahls. Er hat bereits Freiheitsstrafen abgesessen. Zur Zeit der Tat im vergangenen Juni stand er unter Bewährung wegen eines anderen Vergehens. „Keine einzige Bewährung hat er bislang durchgestanden“, sagte der Richter.
Er sehe auch keine positive Zukunftsprognose für den Emder. Deswegen entschied er sich gegen eine Strafe auf Bewährung. Dagegen kann der 46-Jährige noch Einspruch einlegen. Der Verurteilte zeigte vor Gericht jedoch weder Reue noch Sorge wegen der drohenden Gefängnisstrafe. Er sei auch im Gefängnis in seiner eigenen Welt und nur in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Auch meinte er, dort gehe es ihm vielleicht sogar besser und seine beidseitige Thrombose in den Beinen, wegen der er derzeit im Rollstuhl sitzt, könne dort besser abheilen.
Bekannte sagten gegen Emder aus
Zwei Bekannte des Mannes, ebenfalls Emder, sagten vor Gericht gegen ihn aus. Ihnen gegenüber hatte er einen Tag vor der Tat von seinem Vorhaben berichtet. Er wolle den Delft und die Schiffe anzünden, die Wohnmobile auf dem dortigen Stellplatz ins Wasser schieben, habe der Verurteilte ihm gegenüber gemeint, sagte ein 44-jähriger Zeuge. „Wir haben ihn nicht für voll genommen.“ Erst als von der Tat in den Medien berichtet wurde, sei er „noch nachts“ zur Polizei gegangen. Zu den Motiven konnten die Bekannten des Emders nicht viel sagen. „Er ist eine komplizierte Person“, meinte der 44-Jährige.
Heinz-Günther Buß, Vorsitzender des Feuerschiff-Trägervereins, sagte ebenfalls vor Gericht aus. Im Nachgang sprach er von dem Verurteilten als „tragische Figur“ und davon, dass er nicht davon ausgehe, dass der Mann finanziell etwas zur Behebung des Schadens beitragen könne und werde. Rund 90.000 Euro habe die Versicherung gezahlt. Noch sei nicht abzusehen, wie viel die gesamte Schadensbeseitigung kosten werde, so Buß.
So spielte sich die Tat ab
Laut der Gerichtsverhandlung hatte sich die Tat nun folgendermaßen abgespielt: Der 46-Jährige war in der Nacht auf den Sonntag im Juni auf das Feuerschiff gelangt, indem er ein Gitter am Bootssteg umkletterte. Auf dem Schiff hatte er einen Zugang zum Inneren gesucht. Mit einem herausgebrochenen Feuerlöscher versuchte er, eine Tür aufzubrechen. Das misslang ihm. Er rauchte eine Zigarette und besorgte sich Werkzeug – unter anderem eine Bohrmaschine, einen Heimwerker-Hammer und ein Küchenmesser – aus seiner Wohnung, die sich laut ihm in der Stadtmitte befindet. Wieder auf dem Schiff fiel ihm ein, dass er einfach ein Fenster bei der Kombüse zerschlagen könnte, um in das Schiff zu gelangen. So gelang der Einbruch. Er sei schon einmal vor etlichen Jahren auf dem Schiff gewesen, erklärte er.
Er verbrachte offenbar längere Zeit im Schiffsinneren, wobei er die Sicherung einschaltete, eine Kabelspule und Steckdosen im Maschinenraum fand. Er bohrte die vier Löcher unter der Wasserlinie und ließ somit Wasser aus dem Delft einlaufen. Auch öffnete er neun Bullaugen-Fenster. Damit wollte er insgesamt bezwecken, dass das Schiff sinken würde, urteilte der Richter. Spontan ließ der Emder zwei ein-Kilo-Dosen Süßigkeiten mitgehen, die im Aufenthaltsraum des Schiffes lagen. Das wurde ihm als Diebstahl mit Waffengebrauch zulasten gelegt. Ein Dose Haribo verschenkte er an seine Bekannten, die gegen ihn aussagten. Das Schiff war nur aus dem Grund nicht schlimmer beschädigt worden, weil am Sonntag das Vereinsmitglied Peter Nielsen mit seiner Tochter spazieren war und die damals Achtjährige bemerkte, dass das Feuerschiff etwas schief lag und Bullaugen-Fenster offen standen.
Die Polizei war auf den nun Verurteilten durch die Zeugenaussagen seiner Bekannten gekommen. Seine Fingerabdrücke waren mit denen vom Tatort abgeglichen worden. Schon eine Woche nach der Tat sei Heinz-Günther Buß über die Zeugenaussagen informiert worden, sagte der Vereinsvorsitzende. Kurios: Erst ein halbes Jahr nach der Tat äußerte sich die Polizei gegenüber der Öffentlichkeit und vermeldete dann, dass das Vergehen aufgeklärt sei. Um den Tatverdacht gerichtsverwertbar zu erhärten, hätten alle gesicherten Spuren durch das Landeskriminalamt Niedersachsen geprüft und ausgewertet werden müssen, hieß es im Dezember dazu.