Nacktfotos von Kindern Erst Anklage bringt eigenen Missbrauch ans Licht
Ein 29-Jähriger hat sich intime Bilder einer Acht- und Elfjährigen aufs Smartphone schicken lassen. Als die Jüngere sich wehrte, erpresste er sie mit ihren Aufnahmen.
Wittmund - Ein 29 Jahre alter Mann aus der Samtgemeinde Esens hat gezielt intime Aufnahmen von Kindern angefordert – und diese auch bekommen. Über einen Kurznachrichtendienst tauschte er sich mit einer Acht- sowie einer Elfjährigen aus. Er verlangte zwischen September 2020 und März 2021 mehrfach gezielt nach Nacktbildern. Als er von der Achtjährigen ein zweites Mal Fotos haben wollte, drohte die ihr damit, ihre Eltern einzuweihen. Er reagierte mit der Ankündigung, der Mutter und dem Vater die Aufnahmen der Geschlechtsteile zu zeigen.
Vor dem Amtsgericht in Wittmund bestätigte der Angeklagte das von der Staatsanwaltschaft Hannover aufgearbeitete Geschehen. Dort musste er sich am Dienstag wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Bei einer Durchsuchung durch Polizeibeamte am Wohnort des Angeklagten wurden weitere rund 1000 illegale Dateien entdeckt: mehr als 400 Fotos von Kindern bis 14 Jahre und weitere 600 von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahre. Die hatte er teilweise von anderen Internetnutzern erhalten oder heruntergeladen. Fünf Smartphones nutzte er dafür: mit verschiedenen Nummern und Identitäten für Chats.
Gericht macht Therapie zur Auflage
Der Angeklagte wirkte sichtlich mitgenommen. „Mein Mandant ist nervlich ausgesprochen belastet“, ließ sein Verteidiger Joachim Müller Richter Benjamin Heimann wissen. Dessen Einsicht habe mit dem Auffliegen der Taten eingesetzt: „Ihm ist bewusst geworden, dass sein Leben aus den Fugen geraten war.“ Aus Sicht des Verteidigers sprach vieles für seinen Mandanten: Der habe seine Internetnutzung sofort eingeschränkt. Kontakt zu Kindern habe er nicht wieder aufgenommen, versicherte der 29-Jährige auf Nachfrage zaghaft. Er hatte seine Schuld schon vor der Verhandlung schriftlich eingestanden – und den Mädchen damit eine Aussage vor Gericht erspart. Zudem habe sich sein Mandant um einen Therapieplatz bemüht, unterstrich Müller.
Der versicherte, der 29-Jährige habe verstanden, was er den Kindern angetan hat. Die Gespräche in der Kanzlei hätten zudem einen Stein ins Rollen gebracht: Dem Angeklagten sei bewusst geworden, dass er selbst im Kindesalter über Jahre hinweg sexuell missbraucht worden sei. Ein Umstand, den er verdrängt habe. Die Taten seien bislang weder zur Anzeige gebracht noch aufgearbeitet worden. Dieses Trauma und andere Brüche in der Biografie hätten den Angeklagten in die Isolation gedrängt.
Angeklagter hat einige Auflagen zu erfüllen
Die Staatsanwältin sah dies offenbar ähnlich. Sie mahnte an, der Angeklagte solle seine „biografischen Baustellen“ aufarbeiten. Doch sie wähnte ihn scheinbar auf einem guten Weg und forderte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Der Angeklagte hätte für seine Taten auch ins Gefängnis gehen können. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre. In der Zeit hat der Angeklagte einige Auflagen zu erfüllen: Er muss 500 Euro an die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer Weißer Ring zahlen und eine Therapie machen. Darüber hinaus bekommt er seine Mobiltelefone mit den illegalen Dateien nicht wieder.
Der Verteidiger stimmte zu und ergänzte: „Die Therapie ist das, was hier im Vordergrund stehen sollte.“ Auch auf Heimann wirkte das Schuldeingeständnis des Mannes aufrichtig. Er kam den Forderungen der Staatsanwaltschaft in allen Punkten nach und beließ es bei einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. „Ich nehme es Ihnen ab und man sieht es Ihnen an, dass es Ihnen leidtut.“ Der Richter stellte dem 29-Jährigen einen Bewährungshelfer als Ansprechperson zur Seite. „Sehen Sie das als Unterstützung für den weiteren Weg.“