Prozess am Amtsgericht Oldenburger wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Der 48-Jährige gestand den sexuellen Kontakt zu einer damals 13-Jährigen. Der Mann ist bereits mehrfach vorbestraft und saß auch schon im Gefängnis.
Oldenburg - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Schöffengericht am Oldenburger Amtsgericht einen 48 Jahre alten Mann aus Oldenburg zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichtes hat der Angeklagte ein zur Tatzeit 13-jähriges Mädchen mehrmals schwerst sexuell missbraucht und mit dem Kind mehrmals den Geschlechtsverkehr vollzogen. Das war im November 2011. Dass die Taten erst jetzt verhandelt werden konnten, lag an dem Umstand, dass sie jetzt erst bekannt geworden sind.
Der Angeklagte ist wegen Besitzes von Kinderpornografie mehrfach vorbestraft, saß deswegen auch schon mal im Gefängnis. Wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie hatte bei dem Angeklagten eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Dabei wurden nicht nur etliche Dateien mit Kinderpornografie gefunden, sondern auch Hinweise auf den schweren sexuellen Missbrauch der 13-Jährigen. Jahre danach konnte das missbrauchte Mädchen dann als Opfer ermittelt werden. Selbst hatte es keine Anzeige erstattet. Heute ist das Opfer eine erwachsene Frau.
Mann habe sich in das Mädchen verliebt
Im Verfahren hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe sich seinerzeit in das Mädchen verliebt, erklärte der Angeklagte. Liebe hin, Liebe her: Jeder Sex mit Personen unter 14 Jahren ist strafbar.
Trotz der Tatsache, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat, wurde die missbrauchte Frau als Zeugin gehört. Das Gericht wollte sich ein Bild davon machen, wie es der jungen Frau heute geht. Während der Vernehmung der Zeugin war die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Zeugin wurde von einer Rechtsanwältin vertreten und von einer Mitarbeiterin der Opferorganisation „Weißer Ring“ betreut. Mit dem Urteil erfüllte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hätte sich auch eine Bewährungsstrafe vorstellen können, doch daraus wurde nichts.