Urteil zu Merkel und AfD Mahnung von höchster Stelle


Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich während einer Südafrika-Reise zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020. Foto: Nietfeld/DPA
Ex-Kanzlerin Merkel hat mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 die Rechte der AfD verletzt. Diese Entscheidung weist Regierungsmitglieder zu Recht in ihre Schranken.
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