Berlin Streichung von 219a: Was sich jetzt für ungewollt Schwangere ändert


Der Bundestag hat die Streichung des Paragrafen 219a beschlossen. Foto: dpa/Ralf Hirschberger
Paragraf 219a ist Geschichte: Die Ampel-Koalition hat den sogenannten Werbeparagraphen für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen. Was das für ungewollt Schwangere bedeutet – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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