Fahrlässige Körperverletzung Mädchen angefahren: 48-Jähriger sieht sich zu Unrecht angeklagt
Im Dezember hatte er eine 13-jährige Radfahrerin, die ohne Licht die Straße querte, angefahren. Nun fand sich der Mann vor Gericht wieder – zu Unrecht, wie er erklärte. Dennoch gab es ein Urteil.
Aurich - Hoch schlugen die Emotionen des Angeklagten bei einer Verhandlung am Auricher Amtsgericht. Der 48-Jährige aus Aurich wehrte sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Er hatte am 10. Dezember gegen 16.55 Uhr in der Kirchdorfer Straße eine 13-jährige Radfahrerin, die unvermittelt ohne Licht die Straße querte, mit seinem Mercedes Vito-Transporter erfasst und schwer verletzt. Das Mädchen ist wieder genesen.
Der Angeklagte vertrat am Dienstag die Auffassung, an dem Vorfall im Dezember unschuldig gewesen zu sein. Dass ihm im Februar ein Strafbefehl über 15 Tagessätze zu je 150 Euro (insgesamt 2250 Euro) ins Haus geflattert ist, konnte der Landmaschinenmechaniker nicht nachvollziehen – schließlich war er nach eigenen Angaben am Tattag vorsichtig gefahren und hatte Erste Hilfe geleistet. Auch sei zwischen der Geschädigten und ihm alles aus dem Weg geräumt, unterstrich er. Man habe sich wenige Tage nach dem Unfall beim Tee ausgesprochen.
„Mein Mandant war nervlich angeschlagen“
Entsprechend dieser Auffassung beantragte sein Anwalt die Einstellung des Verfahrens. Damit biss er bei der Staatsanwaltschaft jedoch auf Granit. Sie hat ihm in der Anklage eine unangepasste Fahrweise vorgeworfen und das besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung bejaht. Dies ist dann der Fall, wenn bei einer Körperverletzung unter anderem eine erhebliche Tat oder eine schwere Verletzung vorliegt.
Ein längerer Dialog der Prozessbeteiligten folgte. „Mein Mandant war nervlich angeschlagen“, führte sein Anwalt zusätzlich ins Feld. Der Angeklagte sei strafrechtlich nicht vorbelastet und „in der Form mit der Geldstrafe nicht glücklich“. „Die Höhe ist mit 15 Tagessätzen schon sehr gering“, führte ihm Amtsrichterin Stellmacher vor Augen. Es sei schon berücksichtigt worden, dass er kein Schwerverbrecher sei.
„Sanftere Lösung“ gefunden
„Ich habe die Gruppe gesehen und gebremst, aber das Mädchen war hinter der Gruppe“, setzte der Angeklagte aufgewühlt nach. „Ich meine, in der Hinsicht ist er kein schlechter Kerl“, fasste der Anwalt zusammen, nachdem er erneut auf dessen vorsichtige Fahrweise und sein Nachtatverhalten hingewiesen hat. „Ich habe sie von der Straße geholt“, bekräftigte der 48-Jährige nochmals. Keiner sonst habe angehalten.
Im gleichen Atemzug beschwerte er sich über die nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen, bei denen er sich ungerecht behandelt gefühlt habe. Ebenso wenig vermochte er die Anklage der Staatsanwaltschaft zu verstehen, wo sich doch das Mädchen bei ihm entschuldigt und keine Anzeige erstattet habe.
Letztlich fand sich doch die „sanftere Lösung“, um die der Rechtsanwalt gebeten hat. Nach längeren Beratungen mit dem Angeklagten beschränkte er den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe. Sie berechnet sich aus dem Netto-Monatseinkommen des Angeklagten geteilt durch 30. Weil sich dessen Einkommen verringert hat, wurde sie erheblich nach unten korrigiert. Die neue Geldstrafe setzte die Richterin auf 15 Tagessätze zu je 80 Euro, insgesamt 1200 Euro, fest. Damit waren alle Beteiligten einverstanden, sie erklärten Rechtsmittelverzicht.