Verhandlung in Leer Lichthupen und rechts überholt – zwei Männer vor Gericht
Zwei Männer sollten Neuwagen von Bremen nach Emden überführen. Auf der Autobahn soll es dabei zu gefährlichen Situationen gekommen sein. Jetzt wurde der Vorwurf der Nötigung vor Gericht verhandelt.
Leer - Zwei Männer sollen im August vergangenen Jahres auf der Autobahn 28 durch ihre Fahrweise für gefährliche Situationen gesorgt haben. Dafür mussten sich die beiden 25-Jährigen nun vor dem Amtsgericht Leer wegen Nötigung verantworten.
Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Aurich waren sie im August 2021 auf der die A 28 von Oldenburg in Richtung Leer unterwegs. Die Angeklagten fuhren Neuwagen - einen Skoda Fabia und einen Skoda Octavia. Diese sollten von Bremen nach Emden überführt werden.
Wiederholt die Fahrspur gewechselt
Da der Fahrer eines Hyundai die Überholspur trotz Lichthupe und dichtem Auffahren durch einen Angeklagten nicht geräumt habe, wechselten die 25-Jährigen laut Anklage bei etwa 130 bis 140 Stundenkilometern wiederholt die Fahrspuren bis auf den Standstreifen. Nachdem der Skodafahrer den Hyundai schließlich doch rechts überholte, wechselte dessen Fahrer die Fahrspur nach rechts, so dass der zweite Angeklagte auch überholen konnte. Bis zur Abfahrt Riepe fuhr der Hyundai-Fahrer den beiden Autos bei Geschwindigkeiten von 160 bis 170 Stundenkilometern hinterher. Die Polizei stoppte die 25-Jährigen schließlich an der Abfahrt Emden-Ost. Die Beamten beschlagnahmten noch vor Ort die Führerscheine der beiden, die dadurch ihre Rückfahrt selbst organisieren mussten.
Die drei Zeugen im Hyundai bestätigten den Ablauf des Geschehens. Der Beifahrer hatte nach der gefährlichen Überholaktion etwa zehn Kilometer hinter Oldenburg die Polizei per Handy informiert und Kontakt mit den Beamten gehalten. Auf der Fahrt nach Riepe soll es noch einige „brenzlige“ Situationen gegeben haben. Es sei ihm nicht darum gegangen, dass die Führerscheine der Angeklagten sichergestellt werden, sondern dass sie ihr Verhalten richtig überdenken, da sie auch die eigene Gesundheit bei einem solchen Fahrstil selbst gefährden, sagte der Beifahrer des Hyundai aus. Die Angeklagten selbst waren sich keiner Schuld im Sinne einer Nötigung bewusst. Sie wiesen darauf hin, dass sie ihren Beruf als Fahrzeugüberführer nach Sicherstellung ihrer Führerscheine nicht mehr ausüben konnten.
Nötigung nicht nachweisbar
Etwas überraschend plädierte die Staatsanwaltschaft Aurich auf Freispruch. Die Aussagen der Zeugen seien widersprüchlich gewesen und die Nötigungstaten könnten keinem Fahrer zugeordnet werden. Die Rechtsanwälte der Angeklagten schlossen sich diesen Ausführungen an und plädierten ebenfalls auf Freispruch.
In ihrem Urteil kam Richterin Franziska Schütte-Özdemir zu dem Ergebnis, dass eine Nötigung im Straßenverkehr durch den Fahrstil der Angeklagten nicht nachweisbar sei. Es seien sicherlich zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden, die aber an anderer Stelle geahndet werden müssten. Noch im Gerichtssaal bekamen die Angeklagten ihre Führerscheine wieder ausgehändigt.