Prozess in Aurich Gemopstes Eis brachte Streit unter Nachbarn zum Eskalieren
Ein Streit zwischen Nachbarn in Südbrookmerland endete vor dem Auricher Amtsgericht. Ein Eis aus der Truhe des Angeklagten brachte das Fass zum Überlaufen. Außerdem sollen Windeln geflogen sein.
Südbrookmerland - Ein Nachbarschaftsstreit ist in Südbrookmerland eskaliert. Die Parteien haben sich am Montag vor dem Auricher Amtsgericht wiedergetroffen. Es geht um Körperverletzung und Bedrohung. Der 38-jährige Angeklagte soll seinem Nachbarn im Juni vergangenen Jahres mit der flachen Hand aufs Ohr geschlagen haben, so dass der heute 34-jährige Geschädigte einen dauerhaften Tinnitus erlitt. Der Anlass, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, war, dass sich seine kleine Tochter aus der Truhe des Angeklagten ein Eis gemopst hatte.
Der zweite Vorfall entzündete sich im September an Windeln, die über die Grundstücksgrenze geflogen sein sollen. Sie trafen einen Bekannten des Angeklagten, der seinen dort abgestellten Bulli gewaschen hatte. Als das der Angeklagte mitbekam, soll er dem 34-Jährigen gedroht haben, ihm die nächste Windel „auf die Fresse zu hauen“. Wegen beider Vorkommnisse wurde der 38-Jährige auf dem Strafbefehlswege zu Geldstrafen von jeweils knapp 1000 Euro verurteilt. Dagegen erhob er Einspruch. Bei der Verhandlung räumte er die Backpfeife ein, widersprach aber der Bedrohung. „Ich habe gesagt, ‚wenn ihr jetzt nicht mit der Scheiße aufhört, dann ist hier was los‘, mehr nicht“, sagte der Angeklagte aus. Sein Bekannter könne bezeugen, dass „auf die Fresse hauen“ nie gefallen sei.
Bedrohung ließ sich nicht beweisen
„Er kann auch richtig zum Psycho werden, dann geht es ganz anders los“, beschrieb der Geschädigte den 38-Jährigen und verwies auf entsprechende Handynachrichten. Er bezeugte, der Angeklagte habe im September gedroht „ihm eine Windel in die Fresse zu schlagen“. Ob er das ernst genommen habe, wollte Amtsrichter Nils Drosten wissen. Das bestätigte der Zeuge. Obwohl sie versucht hätten, sich bei Kaffee und Zigaretten auszusprechen, habe sich der Angeklagte nicht entschuldigt. Eine Wohnungslose, die bei dem 34-Jährigen untergekommen ist, berichtete, der Angeklagte habe diesen in Anwesenheit ihrer Kinder „mit voller Wucht auf sein linkes Ohr geschlagen“. Sie hätten alle draußen vor der Haustüre gestanden. Bezüglich der Sache mit den Windeln im September habe er dem 34-Jährigen gedroht, „beim nächsten Mal frisst du die Windel“.
Als Entlastungszeugen hat der Angeklagte seine Ehefrau und den Bekannten mitgebracht. „Es ging um das Kind vom Nachbarn, das sich hin und wieder bei unserer Truhe bedient“, erklärte sie. „Weil die Situation eh brenzlig war, hat mein Mann ihm eine Backpfeife gegeben.“ Im September habe die Tochter der Nachbarin ihren Bekannten mit Windeln beworfen. Ihr Mann habe gesagt, sie solle das bitte unterlassen. Der Polizei habe der 34-Jährige aber gesagt, ihr Mann hätte ihn bedroht.
Ähnlich positionierte sich der Bulli-Besitzer, ein 21-jähriger Auricher. „Die Kinder begannen, Exkremente und Windeln auf mich und die Auffahrt zu werfen“, schilderte er. Der 34-Jährige habe ihm unterstellt, „ich Hurensohn hätte die Kinder nass gemacht“. Der Angeklagte sei damals um die Ecke gebogen und habe sich erkundigt, warum hier herumgeschrien werde. Den konkreten Wortlaut wusste der Zeuge nicht mehr – „aber es war keine direkte Beleidigung“. Nach der Beweisaufnahme zog der Verteidiger den Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Körperverletzung zurück. Bezüglich der Bedrohung wurde der Angeklagte freigesprochen. Alle Prozessbeteiligten waren sich einig, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewiesen werden konnte, dass bei der Windel-Auseinandersetzung der Ausdruck „auf die Fresse hauen“ gefallen sei.