Berlin  Darf man bald fürs Kiffen werben?

Lucie Wittenberg
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Von Lucie Wittenberg
| 11.07.2022 16:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Cannabis soll bald legal werden. Darf dafür dann geworben werden? Foto: dpa/Christoph Soeder (Symbolfoto)
Cannabis soll bald legal werden. Darf dafür dann geworben werden? Foto: dpa/Christoph Soeder (Symbolfoto)
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Im Herbst sollen die ersten Eckpunkte stehen: Die Ampelkoalition will ihr Koalitionsversprechen einlösen und Cannabis legalisieren. Gibt es dann große Werbeplakate und Werbefilme für Gras?

Die Ampel will Cannabis legalisieren. Wie und wo Gras verkauft werden darf, darüber beraten aktuell mehr als 200 Expertinnen und Experten gemeinsam mit Bund und Ländern. Der Prozess ist kompliziert, viele Fragen sind noch offen: Was tut die Regierung, um junge Menschen zu schützen? Wie teuer soll ein Gramm sein?

Eine Frage, die während der Beratung immer wieder aufkommt: Darf für Cannabis geworben werden? Und wie kann so eine Werbung aussehen? Beantworten können das andere Länder, in denen Kiffen bereits legal ist. Wie beispielsweise in bestimmten Bundesstaaten der USA oder in Kanada. In einem amerikanischen Werbespot sind beispielsweise Cowboys zu sehen, die nach getaner Arbeit eine Tüte rauchen. Dass solche Filme in Zukunft auch im deutschen Fernsehen zu sehen sind, ist eher unwahrscheinlich.

Bislang sind Cannabisprodukte, beispielsweise CBD-Öle, in Deutschland einem kompletten Werbeverbot unterworfen. Medizinisches Cannabis darf lediglich in Fachkreisen, bei Apotheken und Ärzten beworben werden.

Vieles hängt also davon ab, wie die Ampel Cannabis als Konsummittel in Zukunft definiert. Einige Branchenvertreter sprechen sich aber schon jetzt für ein Werbeverbot aus. Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes (DHV), kämpft seit der Gründung der Interessensvertretung für eine Legalisierung. Kommt für ihn nach „Legalize it“ (Macht es legal!) nun „Advertise it“ (Bewerbt es)?

Eher nicht. „Der Kauf von Cannabis-Produkten sollte nicht mit Millionen an Werbebudget beeinflusst werden”, sagt Wurth unserer Redaktion. „Werbung sollte lediglich in den Shops selbst und in Fachzeitschriften möglich sein.” Doch was heißt das genau? Der Verband spricht sich dafür aus, Werbung nur dort zu ermöglichen, wo sich sowieso die volljährigen Konsumenten aufhalten. Auf Seiten der Händler und Fachzeitschriften könnte Online-Werbung stehen- aber eben nur auf diesen Seiten. Und das auch nur unter der Voraussetzung einer Altersschranke mit Ausweiskontrolle.

Dass sich der Hanfverband so verhalten zeigt, könnte auch an der Einschätzung des UN-Drogenkontrollrates liegen. In seinem jährlichen Bericht warnt er vor Suchtgift-Werbung vor allem auf Online-Plattformen. Wenn unter anderem Influencer und Prominente in sozialen Medien Drogen verharmlosen würden, führe das vor allem bei jungen Menschen zu einem stärkeren Konsum.

Also genau die Gruppe von Menschen, die die Bundesregierung besonders schützen will. Burkhard Blienert, Beauftragter für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung, hält sich wohl auch deswegen mit einer genauen Aussage zurück. Aber er sagt auch: „Im Koalitionsvertrag haben wir uns dafür ausgesprochen, klare Werberichtlinien für Cannabis einzuführen. Das ist wichtig, um den Kinder- und Jugendschutz von Anfang an zu stärken, denn Minderjährige reagieren besonders stark auf Werbebotschaften, im Netz wie auch auf der Straße.“

Zu genauen Werbemöglichkeiten äußert er sich nicht: „Wie diese Umsetzung konkret aussehen wird, ob es möglich sein wird, in den Läden zu werben oder es ein absolutes Werbeverbot geben wird, wird sich in den nächsten Monaten klären.“

Im Koalitionsvertrag gibt es aber bereits einen ersten Hinweis darauf, wo die Reise hingehen könnte. Nicht nur Alkohol und Zigaretten sollen in Zukunft strenger reguliert werden, auch bei dem zukünftigen Cannabis-Verkauf sollen die Regelungen für Marketing und Sponsoring verschärft werden. Ein finales Nein für die Werbeindustrie steht aber nicht im Koalitionsvertrag: „Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.“

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