Prozess in Aurich  Ehemaliger Anwalt legte bizarren Auftritt vor Gericht hin

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 12.07.2022 17:34 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Berufungsverhandlung war für den Angeklagten gewissermaßen ein Erfolg. Foto: Ortgies/Archiv
Die Berufungsverhandlung war für den Angeklagten gewissermaßen ein Erfolg. Foto: Ortgies/Archiv
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Der 68-jährige Wiesmoorer war wegen des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen in sechs Fällen angeklagt. Er verteidigte sich selbst – im Stehen.

Aurich/Wiesmoor - Ein 68-jähriger Wiesmoorer legte als ehemaliger Rechtsanwalt einen bizarren Auftritt am Auricher Landgericht hin. Wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen in sechs Fällen im Zeitraum zwischen dem 14. Januar und dem 19. Februar 2020 wurde er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro (600 Euro) verurteilt. Er hat zuletzt in Middels praktiziert, obwohl ihm der Titel schon vor längerer Zeit entzogen worden ist. Ein endgültiger Beschluss vom Bundesgerichtshof in dieser Sache ist ihm am 13. Januar 2020 zugestellt worden. Ein gewisser Erfolg war die Berufungsverhandlung für den Angeklagten am Dienstag trotzdem: Im Februar hat das Auricher Amtsgericht gegen ihn eine mehr als doppelt so hohe Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro (1350 Euro) verhängt. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.

Als Fachmann verteidigte sich der bisher unbescholtene Angeklagte selbst. Er zog es vor, während der gesamten Verhandlung zu stehen. Die Bundesrepublik Deutschland existiert für ihn nicht, machte er deutlich. Für ihn gilt das Besatzungsrecht. Er fuhr die üblichen Finessen einer ambitionierten Verteidigung auf. Unter anderem stellte er einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer. Weiter beanstandete er, die Unterlagen des Selbstleseverfahrens seien ihm zu spät zugegangen. Auch formelle Ladungsfehler beklagte er. Durch kam er damit nicht.

Richter redete Angeklagtem ins Gewissen

Der Vorsitzende Richter Björn Raap kannte den Angeklagten aus seiner Zeit als Zivilrichter und war vorbereitet. Freundlich, aber bestimmt führte er die Verhandlung. „Wir wenden hier die Strafprozessordung an“, erklärte er ihm. In seinem Plädoyer erklärte der Wiesmoorer, für ihn gelte weiterhin seine Zulassung aus dem Jahr 1984. Man könne ihm deshalb keinen Vorwurf machen, dass er eine unzulässige Berufsbezeichnung geführt habe. Er beantragte Freispruch. Die Staatsanwältin sah den Anklagevorwurf bestätigt. „Er hat sich als Rechtsanwalt ausgegeben und wusste, dass er das nicht mehr ist“, sagte sie. Die 90 Tagessätze sah sie als gerechtfertigt an, reduzierte die Tagessatzhöhe aber auf zehn Euro, weil dem Mann nur eine kleine Rente monatlich zur Verfügung steht.

Raap redete dem Angeklagten in der Urteilsbegründung ins Gewissen: „Das hätten sie vom Intellekt her verstehen müssen.“ Der Angeklagte habe im Tatzeitraum sechs Schriftsätze an verschiedene Gerichte unter seinem Titel verschickt. Die Bezeichnung Rechtsanwalt sei besonders schützenswert, weil ein Anwalt eine Vertrauensperson darstelle. Die Kammer reduzierte die Anzahl der Tagessätze, weil sie die sechs Fälle als einen Komplex wertete. „Es war eine enge begrenzte Verfehlung in der Auseinandersetzung mit einer Person“, beurteilte der Richter.

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