Bundesgerichtshof  „Goldjunge“ aus Schortens muss ins Gefängnis

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 12.07.2022 18:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Foto: Deck/DPA
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Foto: Deck/DPA
Artikel teilen:

Der 27-jährige Falschgoldhändler aus Schortens – deutschlandweit als „Goldjunge“ bekannt – wird eingesperrt. Die Revision des Mannes am BGH scheiterte.

Oldenburg/Schortens - Jetzt kommt es für den „Goldjungen“ aus Schortens ganz dicke: Er wird einige Jahre im Gefängnis verbringen. Mit seiner Revision gegen ein Urteil des Oldenburger Landgerichtes hat der Falschgoldhändler keinen Erfolg gehabt. Der Bundesgerichtshof hat sie als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Dienstag Richter Torben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes. Wegen massenhaften Betruges mit Falschgold hatte die 1. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes den 27-Jährigen, der bundesweit als „Goldjunge“ bekannt geworden war, im Dezember vorigen Jahres zu insgesamt viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In die Strafe eingeflossen war ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichtes in Jever.

Er war dort wegen Betrugs mit drei Jahren Haft bestraft worden. Auch da ging es um Falschgold. Nach dem Jeveraner Urteil war er untergetaucht, hielt aus seinem Versteck heraus Kontakt zur Presse und stellte sich schließlich medienwirksam den Behörden. Nun wird er noch länger als viereinhalb Jahre hinter Gittern sein. Im Jahr 2014 war der Schortenser ebenfalls wegen Betruges zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden, zunächst jedoch noch mit Bewährung. Diese Bewährung ist nun widerrufen worden, so dass er die 22 Monate zusätzlich wird verbüßen müssen – insgesamt also mehr als sechs Jahre.

Weitere Haftjahre drohen

Und dem 27-Jährigen droht der nächste Prozess. Derzeit bereitet das Osnabrücker Landgericht ein weiteres Verfahren gegen den „Goldjungen“ vor. Ihm wird vorgeworfen, einem Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen auf dem Parkplatz des Osnabrücker Zoos 57 falsche Goldbarren für 76.000 Euro verkauft zu haben. Bei einem Schuldspruch muss der Schortenser mit weiteren Jahren Haft rechnen. Alle Gerichte, vor denen er sich verantworten musste, waren bislang überzeugt: Der 27-Jährige ist ein hochkarätiger Betrüger. Er verkauft Falschgold, suggeriert aber bundesweit seinen Kunden, es handele sich um echtes Gold. Viele waren auf den Mann hereingefallen, darunter IT-Spezialisten und Polizeibeamte.

Er selber bestreitet die Vorwürfe bis heute. Er will in seinen Verkaufsanzeigen deutlich auf die Unechtheit des „Goldes“ hingewiesen haben – und zwar mit dem Begriff „plated“ (überzogene, nur vergoldete Ware). Zunächst stand das Wort im unteren Text des Angebots. Nachdem er in Jever verurteilt worden war, machte er weiter – mit neuem Geschäftsmodell. „Plated“ stand von da an in der Überschrift seiner Kleinanzeigen auf dem Online-Marktplatz Ebay. Doch auch das rettete den Schortenser nicht vor dem Vorwurf des Betruges.

Barren trugen Seriennummern

Er habe den Käufern im Anzeigentext suggeriert, dass es sich um echtes Gold handeln würde, hatte der Vorsitzende Oldenburger Richter bei der Urteilsbegründung erklärt. Die falschen Goldbarren trugen eine Seriennummer. Darüber hinaus war von einem Reinheitsgrad (Karat) die Rede gewesen. Das Wörtchen „plated“ könne man schnell überlesen, hatte der Richter seinerzeit festgestellt.

Man müsse auf das Gesamtbild schauen. Und das erwecke den Eindruck, es handele sich um echtes Gold. Allein die Tatsache, dass die Kunden des 27-Jährigen das Falschgold mit fast dem Preis für echtes Gold bezahlt hätten, beweise die Täuschung. Wenn den Kunden von vornherein klar gewesen wäre, dass sie lediglich Billigmetall aus China für einen Goldpreis erwerben, hätten sie es niemals gekauft, war der Richter überzeugt. Der Bundesgerichtshof hat nun die Überzeugungen, Feststellungen und die rechtliche Würdigung des Oldenburger Landgerichts in vollem Umfang geteilt.

Ähnliche Artikel