Fahren ohne Führerschein  Wiederholungstäter bekam erneut Bewährung

Franz- J. Höffmann
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Von Franz- J. Höffmann
| 14.07.2022 17:52 Uhr | 3 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Oldenburger Landgericht entschied zu Gunsten eines Bad Zwischenahners, der ohne Führerschein gefahren war. Foto: Archiv
Das Oldenburger Landgericht entschied zu Gunsten eines Bad Zwischenahners, der ohne Führerschein gefahren war. Foto: Archiv
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Ein Bad Zwischenahner war bereits elf Mal elf Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Doch einige Punkte sprachen vor Gericht für ihn.

Bad Zwischenahn/Westerstede/Oldenburg - Das war knapp. Obwohl er elf Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft ist, kam ein 37 Jahre alter Familienvater aus Bad Zwischenahn bezüglich einer weiteren Fahrt ohne Fahrerlaubnis am Donnerstag noch in den Genuss einer Bewährungsstrafe. Damit schwächte das Oldenburger Landgericht ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Westerstede ab. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten in einem ersten Prozess zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Gefängnis bleibt dem Familienvater erspart. Sieben Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, heißt das neue Urteil. Der Angeklagte, der schon lange keine Fahrerlaubnis mehr hat, war in der Tatnacht mit 100 km/h (50 km/h waren erlaubt) mit seinem Pkw durch Bad Zwischenahn gerast und geblitzt worden.

Tochter ist an Krebs erkrankt

Gegen das Amtsgerichts-Urteil hatte die Verteidigung Berufung eingelegt. Gestern trug sie vor, dass die kleine Tochter des Angeklagten an Krebs erkrankt sei. Das Kind müsse alle paar Tage in die Klinik. Im Haushalt sind noch weitere Kinder vorhanden. Die Kindesmutter, die einen guten Job hatte, war aufgrund des Umstandes, dass sie häufig ihre Tochter in die Klinik begleitete, entlassen worden. Der Angeklagte könne nun nicht auch noch ins Gefängnis, meinte die Verteidigung.

Die Vorsitzende Richterin Dr. Melanie Bitter nahm an dem schweren Schicksal des Angeklagten Anteil. Doch so ein Schicksalsschlag könne für eine Prognose nicht herangezogen werden. Sie halte grundsätzlich nichts von Serien-Bewährungen, im vorliegenden Fall sähe das aber anders aus.

Der Bewährungshelfer des Angeklagten hatte sich sehr für diesen eingesetzt und nur Positives berichtet. Der Angeklagte hatte sich auch nichts mehr zuschulden kommen lassen und einen guten Job als Schichtführer gefunden. Das alles sprach für den Angeklagten, so dass die Berufungskammer ihm doch eine günstige Sozialprognose als Bedingung für eine Bewährungsstrafe stellen konnte.

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