Justiz  Angeklagter nervt vor Gericht mit pausenlosen Selbstgesprächen

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 18.07.2022 16:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Oldenburg bestätigte ein früheres Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg. Foto: Höffmann
Das Landgericht Oldenburg bestätigte ein früheres Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg. Foto: Höffmann
Artikel teilen:

Ein 70-Jähriger aus Friesoythe wurde wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann lag mit seinem Bruder und seiner Schwägerin im Streit um ein Wohnrecht.

Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg - Das war ein Verfahren der besonderen Art: Ein Friesoyther hat dem Oldenburger Landgericht alles abverlangt. In dem Prozess um Beleidigung und Bedrohung führte der Angeklagte stundenlang laute Selbstgespräche. Am Ende wurde der 70-Jährige dann zu einer Geldstrafe von 2625 Euro verurteilt. Damit ist ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes bestätigt worden.

Der Angeklagte hatte es auf seinen Bruder und seine Schwägerin abgesehen gehabt. Beide Parteien bewohnen auf einem Grundstück in Friesoythe je ein Gebäude. Der Angeklagte hat in seinem Gebäude ein Wohnrecht. Das aber will er immer wieder gefährdet gesehen haben. Als mutmaßliche Schuldige hatte er seinen Bruder und seine Schwägerin ausgemacht, die nebenan wohnen. Und so kam es, den Feststellungen zufolge, zu wüsten Beschimpfung und Bedrohungen.

Beschimpfungen und Bedrohungen

Der Angeklagte verfolgte seinen Bruder, bedrohte ihn mit Gartengeräten, beschimpfte ihn als „Mistgeburt“, die falsch geheiratet habe. Alles sollte in die Luft gesprengt, der Bruder und die Schwägerin abgestochen werden. Im Prozess hat der Angeklagte alles bestritten. Ein pausenloser Redeschwall des Angeklagten verlangte allen alles ab. „Kümmern Sie sich um das Wohnrecht“, rief der Angeklagte der Vorsitzenden Richterin zu. „Wir sind ein Strafgericht und haben mit dem Wohnrecht nichts zu tun“, versuchte es die Richterin mit dem Angeklagten im Guten.

Doch der rief: „Kümmern Sie sich um das Wohnrecht.“ Wo sei den eigentlich die Psychiaterin, die ihn begutachtet habe, fragte der Angeklagte. „Sie sitzt genau vor Ihnen“, sagt die Richterin. „Ist nicht da, hat sowieso keine Ahnung“, konterte der Angeklagte

„Wahnhafte Störung“

Die Psychiaterin hatte dem Angeklagten eine wahnhafte Störung bescheinigt, weswegen der Friesoyther nur vermindert schuldfähig sei. Aber davon wollte der Angeklagte nichts wissen. Er wolle eine Verhandlung über das Wohnrecht. Am Ende des schwierigen Verfahrens folgte eine Verurteilung nach dem Strafrecht. Das Urteil ist auch sofort rechtskräftig geworden, damit der Fall nicht noch einmal verhandelt werden muss.

Ähnliche Artikel