Senioren abgezockt Falscher Dachdecker wegen Betrugs verurteilt
Mit zwei Freunden wollte ein 24-jähriger Leeraner das Dach eines Senioren in Großefehn ausbessern. 16.000 Euro verlangte er dafür. Das Ergebnis ließ einen Fachmann mit dem Kopf schütteln.
Aurich/Großefehn - Ein falscher Dachdecker erleichterte einen gutgläubigen Senioren aus Großefehn um 16.000 Euro. Zusammen mit zwei Kumpanen war der angeklagte 24-jährige Leeraner im Juni 2019 unangemeldet bei dem Mann aufgekreuzt, um ihm die Ausbesserung seines Haus- und Garagendachs anzubieten. Der Geschädigte händigte die verlangte Summe in bar im Voraus aus – ohne einen Kostenvoranschlag erhalten zu haben. Der arbeitslose Angeklagte ist zu der Verhandlung am Auricher Amtsgericht ohne Anwalt angetreten und hielt sich bedeckt, indem er zunächst schwieg. Später äußerte er nur diesen Satz: „Das einzige, was ich dazu sagen kann, ist, dass ich da die Hilfsarbeiten gemacht habe.“
Er wurde am Donnerstag von Strafrichter Nils Drosten wegen Betrugs zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. „Ich bin überzeugt, dass sie das zu dritt geplant und durchgezogen haben“, lautete die Einschätzung des Richters. Das Trio habe die Handwerkerleistungen zu einem sehr hohen Preis angeboten, ohne über die erforderlichen Qualifikationen zu verfügen. Drosten sah eine erhebliche kriminelle Energie: „Sie haben sich ein schwaches Opfer ausgesucht.“
Arbeiten waren stümperhaft
Sämtliche Arbeiten, die innerhalb von drei Tagen an dem Haus ausgeführt worden sind, waren stümperhaft. Dann griff der Sohn des Geschädigten ein. Ein im Nachgang beauftragter Dachdeckermeister sprach von „mangelhafter Arbeit ohne Vorkenntnisse“. Er machte deutlich, dass er es „kaum fassen könne, was da am Dach gemacht worden ist“. Für die fachmännische Reparatur der falsch verschweißten Bahnen veranschlagte er 4500 Euro.
Der Angeklagte muss als Auflage hundert Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung seines Bewährungshelfers verrichten. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre. „Ich möchte mich nochmal dazu schriftlich äußern“, sagte er zu dem Urteil. In seinem Zentralregisterauszug stehen bereits Geldstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Wildfischerei. Aktuell lebt er von geliehenem Geld und hat Hartz IV beantragt. Staatsanwalt Yücel hat eine fünfmonatige Bewährungsstrafe beantragt.