Absperrbake umfahren und Mitarbeiter verletzt Auricher nach Unfallflucht verurteilt
Der Richter sprach von „erheblicher Rücksichtslosigkeit“ und verurteilte einen Auricher zu einer Geldstrafe. Er hatte eine Absperrbake beiseite geräumt, um weiterfahren zu können.
Aurich - Er hatte ein Bewerbungsgespräch, zu dem er nicht zu spät kommen wollte. Deshalb umfuhr ein 30-jähriger Auricher im November in Ogenbargen die Absperrbaken einer Baustelle auf der B210, verletzte den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes am Bein und suchte das Weite.
Das kam ihm teuer zu stehen: Wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilte ihn der Auricher Amtsrichter Nils Drosten am Montag zu einer hohen Geldstrafe. Der Angeklagte, von Beruf IT-Administrator, muss 60 Tagessätze zu je 70 Euro (4200 Euro) zahlen. Zusätzlich wurde ihm ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt.
Angeklagter widerspricht Körperverletzung
Der Angeklagte hat eingeräumt, am Nachmittag des Tattags die vordere Baustellen-Absperrung an der Kreuzung Langefelder Straße/Esenser Straße auf dem Radweg und Grünstreifen umfahren zu haben. Der Körperverletzung widersprach er bis zuletzt. Der Sicherheitsdienstmitarbeiter habe ihm gegen den Blinker getreten, als er die hintere Absperrung der Baustelle passieren wollte, ließ er sich ein. Er sei mit 15 bis 20 Stundenkilometern durch eine Bakenlücke gefahren. „Er hat mir an der Fahrerseite in den Blinker getreten. Man sieht deutlich den Einschlag“, erklärte er.
Der 41-jährige Geschädigte schilderte, der Angeklagte habe sein Auto nach einem kurzen Gespräch etwas zurückgesetzt, sei ausgestiegen und habe eine Bake geöffnet. Er habe sie wieder geschlossen. Inzwischen sei der Auricher zu seinem Auto zurückgegangen, sei zehn Meter zurückgesetzt und habe Vollgas gegeben. „Er fuhr auf mich zu. Ich habe realisiert, er hält nicht an“, sagte der Saterlander. Er habe sein linkes Bein hochgerissen und sei am Sicherheitsschuh erwischt worden – „Bergsteigerstiefel mit dicker Sohle“. Sein Knie habe anschließend „gezwickt“. Eine Untersuchung in der Ubbo-Emmius-Klinik habe keinen Befund ergeben. Nach zwei Tagen seien die Schmerzen weg gewesen. Er schätzte die Geschwindigkeit des auf ihn zukommenden Mazda auf 20 bis 30 Stundenkilometer.
„Ich seh‘ noch, wie er um die Bake herumpest“
Sein Kollege an der vorderen Absperrung berichtete über das Fahrverhalten des sich nähernden Angeklagten: „Er kam von der Langefelder Straße hochgebrettert. Ich seh‘ noch, wie er um die Bake herumpest.“ Er habe seinen Kollegen via Handy verständigt.
Verteidiger Holger Klattenberg versuchte alles, um seinem Mandanten beizustehen. Er befragte die Zeugen gründlich und forderte in einem Beweisantrag die Unfallrekonstruktion. Dies wurde vom Gericht abgelehnt. Am Ende plädierte Klattenberg auf Freispruch. Der Tritt sei kein Unfall, sondern eine bewusste Sachbeschädigung gewesen, argumentierte er. Sein Mandant habe sich keiner weiteren Aggression aussetzen wollen und sei weitergefahren. Staatsanwalt Lars Maibaum sah die Anklagevorwürfe bestätigt. Er forderte eine Geldstrafe über 50 Tagessätze zu je 70 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Richter ging über diesen Antrag hinaus. „Ich sehe im gesamten Tatgeschehen eine erhebliche Rücksichtslosigkeit“, erklärte er in der Urteilsbegründung. „Sie merken, dass Sie eine Kollision mit einer Person haben, und halten nicht an. Sie stellen Ihr Vorstellungsgespräch über die Regeln des Gesetzes.“