Neuer Prozesstermin nach Unfall  Fahrer ist nicht vor Gericht erschienen

Dirk Hellmers
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Von Dirk Hellmers
| 27.07.2022 15:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mit 2,64 Promille Alkohol im Blut ist der Fahrer des nicht zugelassenen Wagens mit hoher Geschwindigkeit auf ein vorausfahrendes Auto gekracht. Foto: Loger
Mit 2,64 Promille Alkohol im Blut ist der Fahrer des nicht zugelassenen Wagens mit hoher Geschwindigkeit auf ein vorausfahrendes Auto gekracht. Foto: Loger
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Im Februar kam es auf dem Untenende in Rhauderfehn zu einem Unfall. Ein 33-Jähriger soll mit 2,64 Promille und ohne Fahrerlaubnis eine Kollision verursacht haben. Nun kommt es zum Prozess.

Westrhauderfehn - Der Unfall im Februar dieses Jahres hat für Aufsehen gesorgt, nun könnte er bald Folgen für den Fahrer haben. Auf der Flucht vor der Polizei hatte ein 33-jähriger Mann auf dem Untenende in Westrhauderfehn mit seinem Fahrzeug ein anderes gerammt, das durch die Wucht der Kollision in den Kanal geschleudert wurde. Drinnen saßen zwei junge Männer, die sich aus dem Wasser retten konnten. Nun steht Anfang August der Gerichtsprozess vor dem Amtsgericht in Leer an.

Es ist nicht der erste Termin dafür. Vor eineinhalb Wochen war der Angeklagte nicht zu dem Prozess gekommen, wie Gerichtssprecher Heiko Brahms berichtet. „Weil er nicht erschienen ist, hat die Richterin einen Haftbefehl erlassen“, so der Sprecher weiter. So soll sichergestellt werden, dass er zum zweiten Verhandlungsversuch auch erscheint. Der ist für Montag, 8. August, angesetzt. Dabei geht es in erster Linie um den Unfall vom 5. Februar. Laut Brahms muss sich der Westrhauderfehntjer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Alkohol am Steuer verantworten.

Mit 2,64 Promille unterwegs

In der Pressemitteilung der Polizei hieß es damals, dass bei dem Mann eine Atemalkoholkonzentration von 2,64 Promille festgestellt worden ist. Wie die Beamten damals weiter schilderten, hatte eine Hinweisgeberin sie an dem Abend auf den alkoholisierten Fahrer aufmerksam gemacht. Als der Mann die Streife entdeckte, flüchtete er. „Der Fahrzeugführer versuchte sich durch eine Geschwindigkeitserhöhung der Kontrolle zu entziehen“, hieß es damals in der Pressemitteilung.

Wie die Beamten damals berichteten, wohl mit einer Geschwindigkeit von bis zu 130 Kilometern pro Stunde. Dabei kam es zu der Kollision am Untenende. Die beiden Männer in dem anderen Auto konnten sich selbst auf dem Wrack im Kanal befreien, wurden aber in ein Krankenhaus gebracht. Der Audi des 33-Jährigen rammte das Schaufenster eines leerstehenden Geschäftshauses. Die Holzplatten, die in der Nacht provisorisch in das Fenster gesetzt wurden, sind dort immer noch zu sehen. Nach Informationen unserer Zeitung ist das nicht der erste Unfall, den der Mann unter Alkoholeinfluss verursachte.

Weitere Anklagepunkte

Bei dem Gerichtstermin im August soll es aber nicht nur um die Unfallfahrt vom Februar gehen, wie Gerichtssprecher Brahms weiter ausführt. Die Richterin sei derzeit dabei, abzuwägen ob weitere Anklagepunkte in das Verfahren aufgenommen oder gesondert verhandelt werden. Dabei gehe es unter anderem um den Vorwurf der Störung der Totenruhe. Danach soll er in Ostrhauderfehn ein Grab verwüstet haben. Außer soll der Angeklagte im Mai eine Frau bedroht und beleidigt haben, wie Brahms schildert.

Zum möglichen Strafrahmen wollte sich der Sprecher nicht konkret äußern. Aber sollte der Westrhauderfehntjer verurteilt werden, stehe eine Geld- oder Haftstrafe im Raum.

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