Flintbek  Tierquälerei in Norddeutschland: Veterinäramt macht Schlachterei dicht

Melchior Bonacker
|
Von Melchior Bonacker
| 29.07.2022 19:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Rind in seinem Blut - aufgenommen in einer Schlachterei in Flintbek aus einer versteckten Kamera von Tierschutzaktivisten. Die besonders verstörend wirkenden Bildpartien wurden von der Redaktion unkenntlich gemacht. Foto: SOKO Tierschutz
Ein Rind in seinem Blut - aufgenommen in einer Schlachterei in Flintbek aus einer versteckten Kamera von Tierschutzaktivisten. Die besonders verstörend wirkenden Bildpartien wurden von der Redaktion unkenntlich gemacht. Foto: SOKO Tierschutz
Artikel teilen:

In einer Schlachterei in Norddeutschland soll es zu Tierquälerei gekommen sein. Die „Soko Tierschutz“ und der „Spiegel“ berichteten, dann verschaffte sich die Kreisveterinärin vor Ort ein Bild – und schaltete Polizei und Staatsanwaltschaft ein.

Das Veterinäramt des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat eine Schlachterei in Flintbek geschlossen. Dies bestätigte Kreisveterinärin Dr. Manuela Freitag gegenüber shz.de. Grund seien erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Freitag schaltete Polizei und Staatsanwaltschaft ein. Vorausgegangen war eine Recherche von Aktivisten der „SOKO Tierschutz“ und des „Spiegel“.

Der „Spiegel“ hatte die unwürdigen Bedingungen der Schlachtung detailliert beschrieben. Die Grundlage dafür lieferten wiederum die Aufnahmen mehrerer versteckter Kameras, die Tierschutz-Aktivisten im Juni in der Schlachterei installiert hatten. Die Aktivisten seien von der Rückseite des Gebäudes über den Hof in die Schlachterei gelangt: „Da ist keine Tür, nur ein Durchgang“, erklärt „SOKO Tierschutz“-Vorstand Friedrich Mülln, „Da kommen Füchse und Ratten rein – also auch Tierschützer.“

Es sind schockierende Bilder, die von den Tierschützern eingefangen wurden: Rinder, denen die Kehle durchgeschnitten wird, während sie sich noch wehren – andere werden mit Knüppeln traktiert. Ein Arbeiter schießt einem unruhigen Tier mit dem Bolzenschussgerät mehrmals in den Kopf. Die Arbeiter rufen einander zu, dass sie noch härter mit den Tieren umgehen sollen. Sie seien „derart verroht, dass es sie gar nicht interessiert, wie qualvoll viele Tiere dort sterben“, sagt Mülln. 

Zu sehen sind auf den Aufnahmen mehrfach sogenannte „Fehlbetäubungen“. Darunter versteht man die unzureichende und unsachgemäße Betäubung mittels des Bolzenschussgeräts vor dem Ausbluten. Gegenüber dem „Spiegel“ dementierte der Betreiber des Schlachtbetriebs die Fehlbetäubungen und verwies auf die Fachkenntnisse seiner Mitarbeiter. Auf Anfragen von shz.de reagiert der Schlachtbetrieb bislang nicht.

Weiterhin prangern die Tierschützer in dem Betrieb „illegale Krankschlachtungen“ an. Der Inhaber des Betriebs wirbt auf seiner Webseite „notschlachtung-lohnt-sich.de“. Bei einer Notschlachtung handelt es sich laut Gesetz um die Schlachtung von „frisch verletzten Tieren“. Diese unterliegt für gewöhnlich strengen Regularien. Unter anderem muss immer ein Tierarzt hinzugezogen werden, der die Schlachtfreigabe erteilt. Nicht geschlachtet werden dürfen erkrankte Tiere: Hier muss ein Tierarzt die Tötung vornehmen, das Fleisch des Tieres darf nicht verwertet werden.

Bei der Schlachterei in Flintbek wurden den Aktivisten zufolge immer wieder erkrankte Tiere, wie etwa festliegende Kühe, getötet und verwertet.

Friedrich Mülln erklärt die Motivation der Schlachter: „Solche Tiere geben die Bauern natürlich gern günstig an den Schlachter ab. Die vorgeschriebene Tötung durch den Tierarzt kostet 180 Euro.“ Gibt der Bauer das Tier stattdessen zum Schlachter, bekommt er sogar noch ein paar Euro dafür. Der Schlachter macht seinerseits großen Gewinn, weil er das Fleisch zum normalen Preis verkauft. Im Zuge dessen soll der Schlachter aus Flintbek auch noch seine Kunden getäuscht haben: „Fleisch stammt überwiegend aus eigener Aufzucht und Schlachtung“, heißt es auf der Homepage. 

Dem Inhaber des Flintbeker Schlachtbetriebs droht nun nicht nur die Schließung seines Betriebes, sondern möglicherweise sogar eine Haftstrafe: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängen deutsche Gerichte bei Verstoßen gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, gegen Menschen, die „einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zufügen.

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat nach einer Strafanzeige der Kreisveterinärin Dr. Manuela Freitag Ermittlungen eingeleitet.

Friedrich Mülln bekräftigt jedoch, dass die Arbeit der Tierschützer mit einer Schließung und einer Strafe für den Betreiber noch nicht getan ist: „Es gehören immer zwei dazu – eigentlich drei: Die Bauern, von denen die Tiere kommen, die Schlachter und die Veterinäre“, erklärt der Tierschützer. Die Kontrollen durch unabhängige Veterinäre, die eigentlich regelmäßig vor und nach der Schlachtung eines Tieres vorgenommen werden müssen, würden nicht funktionieren, so Mülln. Die „SOKO Tierschutz“ fordere: „Es braucht strengere Kontrollen des gesamten Vorgangs und beim Kreis angestellte Tierärzte.“ Es müsse strukturelle Veränderungen geben.

Mit der Stilllegung des Betriebes in Flintbek gelingt dem Münchner Verein „SOKO Tierschutz“ nach eigener Darstellung die zwölfte Schließung eines Betriebs, in dem Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wurden. Gegründet wurde die „SOKO Tierschutz“ 2012, ihr Name geht auf eine Spezialeinheit der österreichischen Polizei zurück, die sich kurioserweise auf die Verhaftung von Tierschutzaktivisten konzentrierte.

Ähnliche Artikel