Nach Unfall in Westrhauderfehn  Fahrer steht nun vor Gericht

Dirk Hellmers
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Von Dirk Hellmers
| 08.08.2022 11:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Mit 2,64 Promille ist der Fahrer des nicht zugelassenen Wagens mit hoher Geschwindigkeit auf ein vorausfahrendes Auto gekracht. Archivfoto: Loger
Mit 2,64 Promille ist der Fahrer des nicht zugelassenen Wagens mit hoher Geschwindigkeit auf ein vorausfahrendes Auto gekracht. Archivfoto: Loger
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Der Fahrer, der im Februar einen schweren Unfall verursacht haben soll, steht nun vor Gericht. Es geht aber um mehr als nur um die eine Fahrt. Dabei gibt es aber einen Haken.

Rhauderfehn/Leer - Exakt 184 Tage hat es seit dem Unfall im Februar gedauert, bis es zum Prozess vor dem Amtsgericht in Leer kommt. An diesem Montag steht der Mann, der am späten Abend des 5. Februars am Untenende in Westrhauderfehn einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht haben soll, vor Gericht. In der Verhandlung könnte es aber um mehr gehen, als nur um die eine Fahrt.

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Zur Erinnerung: Laut Polizeibericht war ein 33-jähriger Mann aus Westrhauderfehn an dem Samstag mit seinem Audi auf der Flucht vor der Polizei. Am Untenende in Westrhauderfehn soll er ein Auto gerammt haben. Das Fahrzeug stürzte samt Fahrer und Beifahrer in den Kanal. Der 33-Jährige kollidierte mit einem Schaufenster. Die Polizei stellte ein Atemalkoholwert von 2,64 Promille fest.

Weitere Anklagepunkte

Wie Gerichtssprecher Heiko Brahms auf Anfrage erklärt, soll es weitere Anklagepunkte geben. Unter anderem geht es um eine Störung der Totenruhe. Weiter könnten noch eine Beleidigung und eine Bedrohung sowie andere Vorwürfe mitaufgenommen werden. Doch ob das tatsächlich an diesem Termin verhandelt wird, ist offen. „Dabei geht es um Ladungsfristen“, erläutert Brahms.

Denn ursprünglich sollte vorerst nur die Fahrt unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis bereits vor zwei Wochen verhandelt werden. Der Angeklagte erschien allerdings nicht vor dem Amtsgericht und wurde deshalb verhaftet. In der Zwischenzeit hat die Richterin weitere Anklagepunkte mit in den Termin aufgenommen. Da dies kurzfristig geschehen sei, müsse der Mann sich auf die neuen Punkte einlassen, erläutert Brahms. Das könne für alle Seiten Vorteile haben.

„Es würde nur einen Termin geben“, sagt der Gerichtssprecher. Außerdem könne das Gericht dann eine Gesamtstrafe verhängen. Genaueres könne er vor der Verhandlung nicht sagen, so der Sprecher. Das liege im Ermessen des Gerichts. Eine Gesamtstrafe fasst gewöhnlich mehrere Strafen zusammen und ist höher als die höchste verhängte Einzelstrafe aber geringer als alle Strafen zusammen. Zum möglichen Strafrahmen wollte Brahms sich nicht konkret äußern. Aber sollte der Rhauderfehntjer verurteilt werden, stehe eine Geld- oder Haftstrafe im Raum.

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