Urteil nach gefährlicher Körperverletzung  Rangelei mit gezücktem Messer endet vor Auricher Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 10.08.2022 11:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bei der Verhandlung in Aurich spielte ein gezücktes Messer eine Rolle. Foto: pixabay
Bei der Verhandlung in Aurich spielte ein gezücktes Messer eine Rolle. Foto: pixabay
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„Mitgefangen, mitgehangen“: Ein 34-Jähriger musste sich am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung in Aurich vor Gericht verantworten. Auch wenn ein anderer das Messer gezückt hatte.

Aurich - Eine heftige Auseinandersetzung in der Auricher Innenstadt landete vor der Auricher Strafrichterin. Zum Einsatz soll ein Messer gekommen sein. Beschuldigt wurde ein 34-Jähriger aus Wilhelmshaven. Wie sich herausstellte, hatte sein gesondert verfolgter Kumpel das Messer dabei und es gezückt – er setzte es aber nicht ein.

Für den Angeklagten galt trotzdem „mitgefangen, mitgehangen“. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er am Dienstag zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er eine Geldauflage über 1200 Euro in monatlichen Raten an das Kinderhospiz Löwenherz zahlen. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Klima des gegenseitigen Verständnisses

Bei der Rangelei im August 2019 gegen 17 Uhr ging der Angeklagte nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Opfer zu Boden. Weil eine dritte Person eingriff, ließ das Duo von dem Geschädigten ab und flüchtete. Das Opfer trat in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Bemerkenswert war, wie die Beteiligten im Nachhinein mit dem Vorfall umgingen. Sie waren ohne Anwalt angetreten. In einem Klima des gegenseitigen Verständnisses besprachen sie den Sachverhalt.

„Der Tag ist richtig schlecht gelaufen“

„Ich habe zugeschlagen, das stimmt“, gestand der vorbestrafte Angeklagte ohne Umschweife. Ein Messer habe er nicht dabei gehabt. Sein Kollege habe es in der Hand gehalten, aber nicht benutzt. „Ich hatte ein Wortgefecht mit einem alten Bekannten. Der Geschädigte hat einige Worte mitbekommen, sich eingemischt und ich war auf 180“, sagte er zum Grund der Auseinandersetzung. Anschließend habe er sich mit einer blutenden Wunde am Nasenrücken der Polizei gestellt. Ein Atemalkoholtest ergab 1,17 Promille. Er wurde in der Klinik versorgt.

„Der Tag ist richtig schlecht gelaufen. Er war betrunken und hat viele Ausländer und meine Schwester beleidigt“, erklärte der Nebenkläger. „Wir haben ein, zwei Minuten am Boden gerangelt, dann habe ich prächtig eine bekommen“, fuhr er fort.

„Es war mir peinlich auf offener Straße“

Das Opfer erlitt eine Schürfwunde an der Stirn und eine Kopfwunde. Was für den Mann mittleren Alters das Schlimmste war: „Es war mir peinlich auf offener Straße. Es war richtig voll. Ich hoffe, du hast etwas gelernt“, wandte er sich an den Angeklagten, der gebürtig aus Lübeck stammt.

Der Tätowierte blickte betroffen drein und nickte. Inzwischen hat er in Wilhelmshaven ein neues Leben begonnen. Er hat einen Job in der Tank- und Siloreinigung – „da können große Jungs mit Wasser spielen“, meinte er zufrieden. Er wohne in einer WG mit Freunden und habe einen Hund. „Ich habe alles hinter mir gelassen“, sagte er in Bezug auf sein Vorleben.

Lebensverhältnisse haben sich gefestigt

Neun Eintragungen füllen sein Zentralregister: Betrug, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzung. Ab 2010 kam jedes Jahr ein Eintrag dazu. Jedes Mal gab es dafür vom Amtsgericht Lübeck teils hohe Geldstrafen. Doch dann riss die Serie ab. Seine Lebensverhältnisse festigten sich. Das brachte ihm die positive Sozialprognose ein, die Amtsrichterin Stellmacher zu der Bewährungsstrafe veranlasste. Den Vorfall bezeichnete sie als „sowas wie eine Nachwehe aus der Vergangenheit“.

Auch kurz vor dem Urteil hatten die Beteiligten erneut Worte der Wertschätzung ausgetauscht. „Ich finde das schade für uns beide, aber es war mir so peinlich“, sagte der Nebenkläger. Er freue sich, dass der Wilhelmshavener sein Leben auf die Reihe bekommt. „Du bist jung und kannst noch viel arbeiten“, gab er ihm mit.

Der Angeklagte fand im letzten Wort zu einer Entschuldigung: „Das war ein Scheißtag, es hätte alles nicht so sein sollen. Von meiner Seite aus ein sorry.“

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