Sylt  Sylter Kirchengemeinden streiten um kirchliche Lindner-Hochzeit

Barbara Glosemeyer
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Von Barbara Glosemeyer
| 11.08.2022 17:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Franca Lehfeldt heirateten am 9. Juli kirchlich in St. Severin. Foto: Axel Heimken
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Franca Lehfeldt heirateten am 9. Juli kirchlich in St. Severin. Foto: Axel Heimken
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In einer Stellungnahme hat sich die Sylter Kirchengemeinde zu kirchlichen Trauungen von Paaren geäußert, die nicht in der Kirche sind. Damit kritisiert sie die Lindner-Hochzeit in St. Severin und deren Pastorin Susanne Zingel – ohne Namen zu nennen.

Ohne auch nur einen einzigen Namen zu nennen, hat die Norddörfer Kirchengemeinde Kritik an der kirchlichen Hochzeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner und Franca Lehfeldt in St. Severin in Keitum geäußert.

In einer Stellungnahme des Kirchengemeinderats der Norddörfer heißt es: „Der Kirchengemeinderat der Norddörfer Kirchengemeinde (Wenningstedt-Braderup und Kampen) hat beschlossen, dass eine kirchliche Trauung in der Norddörfer Kirchengemeinde weiterhin nur möglich ist, wenn wenigstens einer der beiden Mitglied der Kirche ist“.

Damit wenden sich die Norddörfer gegen die Entscheidung von St. Severin-Pastorin Susanne Zingel, die die kirchliche Trauung ermöglicht hatte, obwohl weder Lindner noch seine Frau Mitglied der evangelischen Kirche sind.

Pastorin Zingel hatte dafür in den letzten Wochen immer wieder Kritik einstecken müssten und daraufhin die Entscheidung kürzlich in einem offenen Brief erneut begründet und verteidigt. Darin hieß es: Eine solche Trauung sei in Ausnahmefällen möglich und stehe in Übereinstimmung mit den Grundlinien der Nordkirche im Umgang mit Amtshandlungen, die seit 2019 von der Landessynode beschlossen worden seien.

Der Kirchengemeinderat der Norddörfer hält dagegen: Er sieht sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Synode der Nordkirche vom November 2020. Dort sei in den „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich der Konfirmation, der Eheschließung (Trauung) und der Bestattung“ unter „kirchliche Trauung“ folgende Voraussetzung festgehalten: „Bei einem Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung (Trauung) ist mindestens eine Partnerin bzw. ein Partner Mitglied einer evangelischen Kirche.“

Dem Kirchengemeinderat der Norddörfer sei nicht bekannt, heißt es weiter, „dass diese Grundlinien kirchlichen Handelns bislang geändert wurden“. Der Kirchengemeinderat teile „nicht die Auffassung anderer Kirchenvertreter, dass die Synode der Nordkirche im Jahr 2020 bewusst Bestimmungen beschlossen haben soll, die einander widersprechen“. 

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