Hamburg Tierqual im Schlachthof Bad Iburg: Prozess gegen Ex-Chef startet
Am 29. August startet vor dem Amtsgericht in Bad Iburg der Prozess gegen ehemalige Mitarbeiter sowie den Chef eines mittlerweile stillgelegten Schlachthofs. In dem Betrieb sollen reihenweise Tierschutzverstöße begangen sowie das Fleisch von bereits tot angelieferten Kühen noch weiterverarbeitet worden sein.
Als die Tierrechtsaktivisten des Vereins „Soko Tierschutz” im Herbst 2018 die Videos aus dem Schlachthof Bad Iburg veröffentlichten, war schnell klar: Einen Tierschutzskandal in dieser Dimension hatte es in Deutschland schon lange nicht mehr gegeben. Vom „Horrorschlachthof” war in einigen Medien die Rede.
Die Aktivisten hatten heimlich gefilmt, wie Mitarbeiter des Betriebes im Landkreis Osnabrück mit angelieferten Rindern umgingen - unter anderem wurden Tiere, die nicht mehr laufen konnten, per Seilwinde in den Schlachthof geschleift. Andere Aufnahmen zeigten, wie ein mutmaßlicher Mitarbeiter des Betriebes auf einer liegenden Kuh steht und offenbar Stromstöße an umstehende Tiere verteilt.
Gut 50 Gerichtsverfahren hat es seit der Veröffentlichung allein am Amtsgericht in Bad Iburg gegeben: gegen Landwirte und gegen Viehtransporteure, die offenkundig nicht mehr transportfähige Tiere anlieferten. Überwiegend wurden Geldstrafen verhängt. Teils wurde in zweiter Instanz am Landgericht Osnabrück noch einmal verhandelt.
Nun müssen sich auch der Chef des Schlachthofs selbst sowie weitere Beschäftigte verantworten. Am Amtsgericht Bad Iburg beginnt am Montag, 29. August, der Prozess. Im Fokus steht dabei besonders der frühere Geschäftsführer. Allein ihm werden 60 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Bei den übrigen Angeklagten sind es deutlich weniger.
Hauptsächlich geht es dabei wohl um das Herunterschleifen der Tiere von Transportern. Dabei sollen die Rinder erhebliche Schmerzen erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf ein Gutachten des niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Ein weiterer Vorwurf der Anklagebehörde: Der Betrieb soll tot angelieferte Kühe nicht ordnungsgemäß in einer Kadaverbeseitigungsanlage entsorgt, sondern die Rinder zerlegt und das Fleisch weiterverkauft haben. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Geld- oder Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Offen ist zudem noch, ob auch die Tierärzte gegen Gesetze verstoßen haben, die eigentlich im Auftrag des Landkreises Osnabrück den Betrieb überwachen sollten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Missstände gekannt zu haben aber nicht eingeschritten zu sein. Möglicherweise kommt es hier noch zu einem weiteren Folgeprozess.
Erst kürzlich hatten Soko-Aktivisten erneut Videomaterial aus einem Schlachtbetrieb veröffentlicht - dieses Mal in Schleswig-Holstein. Auch auf diesen Bildern sollen mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu sehen sein. Die Ermittlungen der Behörden dauern an, der Betrieb ist vorläufig geschlossen.