Abschied für immer Wann darf der Garten zur letzten Ruhestätte werden?
Dass Donald Trump seine Ex-Frau auf dem eigenen Golfplatz zur ewigen Ruhe bettet, hat für Schlagzeilen gesorgt. Was ist eigentlich in Ostfrieslands Gärten erlaubt?
Aurich - Als reicher Mensch, Besitzer eines Golfclubs und ehemaliger Präsident der Vereinigten Staaten darf Donald Trump wohl so einiges. Zum Beispiel seine Ex-Frau Ivana Trump auf seinem Golfplatz in Bedminster begraben, einem betuchten Ort im Bundesstaat New Jersey. Angeblich hat Trump dadurch Steuern gespart, dass er einen Teil des Platzes in einen Friedhof umwidmen ließ. Das berichtet jedenfalls die Süddeutsche Zeitung. Wenn ein solcher Friedhof schon einmal da ist – warum ihn dann nicht für die Ex-Frau nutzen?
Was und warum
Darum geht es: Trump hat seine Ex-Frau auf seinem Golfplatz begraben lassen. Was ist eigentlich in ostfriesischen Gärten erlaubt?
Vor allem interessant für: Besitzer von Haustieren und Gärten
Deshalb berichten wir: Die Bestattung von Ivana Trump auf dem Golfplatz hat für Aufregung gesorgt.
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Stellt sich die Frage: Wen oder was dürfen Normalsterbliche in Ostfriesland eigentlich auf ihrem eigenen Grundstück begraben? Eine Gemeinsamkeit gibt es mit Trump: Auch in Ostfriesland kann man mit Beerdigungen im eigenen Garten Geld sparen. Allerdings geht es dabei nicht um Menschen, wie die Ex-Frau des Ex-Präsidenten, sondern ausschließlich um Haustiere. Geld spart der Gartenbesitzer dadurch, dass er das Tier nicht kostenpflichtig bei der kommunalen Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgen muss, sondern im eigenen Garten bestatten darf. Aber auch dafür gibt es Grenzen und Vorschriften.
Die letzte Ruhestätte muss viele Bedingungen erfüllen
Die wichtigste Regel: Der tierische Begleiter muss auf einem privaten Grundstück beerdigt werden. Haustiere auf öffentlichen Flächen wie auf Feldern, Wiesen oder im Wald zu begraben, ist nicht gestattet und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Auch die Erlaubnis auf Privatgrundstücken gilt nur, wenn diese „nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen“, sagt Ann-Kathrin Fries. Sie arbeitet als Rechtsanwältin für die Tierschutzorganisation Tasso. Der Verein betreibt ein Register, mit dem Tierbesitzer ihre entlaufenen oder bei einem Unfall verstorbenen Haustiere wiederfinden können.
Im gesamten Landkreis Aurich sind bei Tasso 23.469 Hunde und 18.550 Katzen registriert, wie Sonja Slezacek in der Tasso-Datenbank ermittelt hat. Was für ihre Bestattung im eigenen Garten gilt, ist in der Durchführungsverordnung des „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetzes“ geregelt. Darunter auch, „dass die Tiere nicht an einer ansteckenden Krankheit oder einer Seuche gestorben sein dürfen“, sagt Ann-Kathrin Fries. Werden alle Bedingungen erfüllt, muss eine Bestattung von kleinen Haustieren wie Kaninchen, Hunden oder Katzen nicht genehmigt werden. Bei einem größeren Tier, wie zum Beispiel einem Schäferhund oder einer Dogge, ist laut anwaltsauskunft.de eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes notwendig. Das Amt erlaubt in der Regel Hausbestattungen, sofern die Tiere gesund waren, heißt es dort weiter.
Nur sehr kleine Tiere dürfen in den Restmüll
Wahrscheinlich käme kein Haustierhalter auf die Idee, seinen verstorbenen Liebling einfach in der Mülltonne zu entsorgen. Bei einem toten Vogel oder einer toten Maus, die Katze oder Hund als Beute anschleppen, sieht es oft anders aus. Entsorgungsunternehmen raten aber auch hier zur Vorsicht: Grundsätzlich gehören Tiere nicht in die Mülltonne. Eine Ausnahme besteht meist lediglich für sehr kleine tote Tiere wie Hamster oder Mäuse: Diese Kleintiere dürfen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Auch für das Grab selbst gibt es Vorschriften: Der Körper des verstorbenen Tieres muss mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein. Die Grube sollte also tief genug ausgehoben werden, heißt es aus der Presseabteilung des Landkreises Aurich. Eine Tiefe von einem Meter wird empfohlen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Gesundheit und Umwelt nicht durch giftige Substanzen gefährdet werden, die bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können.
Für Nutztiere gelten andere Regeln
Selbst wenn Kühe, Ziegen und Schweine wie Haustiere gehalten und geliebt werden: Für solche Großtiere gilt diese Regelung nicht. Der eigene Garten ist als letzte Ruhestätte tabu. Sie werden nach Aussage des Landkreises von der Oldenburger Fleischmehlfabrik in Kampe abgeholt. Im Gegensatz zur Beseitigung von Haustieren wie Hunden und Katzen ist die Entsorgung allerdings kostenlos. Übrigens: Wer ein totes Tier auf seinem eigenen Grundstück findet, ist für dessen Entsorgung zuständig. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, ist die örtliche Ordnungsbehörde des Landkreises verantwortlich.
Tasso empfiehlt, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welche Möglichkeiten es gibt, den tierischen Begleiter würdevoll zu bestatten. So könne man verhindern, dass im Ernstfall überhastete und unüberlegte Entscheidungen getroffen werden. Das sei auch im Hinblick auf die Kosten zu empfehlen, die bei einer Bestattung des Tieres entstehen können. Neben dem Garten seien die Einäscherung in einem Tierkrematorium, eine letzte Ruhestätte auf dem Tierfriedhof oder im Begräbniswald möglich.
Die meisten Tierärzte bieten an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das kann bedeuten, dass das Tier zur kommunalen Tierkörperbeseitigung gebracht wird. Dort wird es dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Die Kosten liegen laut Tasso zwischen 20 und 30 Euro, je nach Gewicht und Größe des Tieres. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dort abgeben. Einige Tierärzte bieten laut Tasso mittlerweile weitere Möglichkeiten an und arbeiten beispielsweise mit Tierkrematorien zusammen. Wer es ganz exklusiv mag, kann beim Golfplatz in Bedminster anfragen, ob dort noch ein Platz frei ist – und spendet seinem verschiedenen Liebling so eine ewige Mitgliedschaft in einem exquisiten Golfclub.