Wiesmoorerin wegen Untreue verurteilt  41-Jährige zockte eigene Mutter ab

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 18.08.2022 13:42 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine 41-Jährige und ihr Ex-Partner sollen sich immer wieder am Konto der Mutter der Frau bedient haben. Es entstand ein hoher Schaden. Symbolfoto: pixabay
Eine 41-Jährige und ihr Ex-Partner sollen sich immer wieder am Konto der Mutter der Frau bedient haben. Es entstand ein hoher Schaden. Symbolfoto: pixabay
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Eine 41-Jährige hat ihre Mutter um rund 56.500 Euro betrogen. Das Geld war eigentlich für die Bezahlung des Pflegeheims gedacht. Hat der Ex-Partner der gebürtigen Wiesmoorerin sie dazu gezwungen?

Aurich - Eine Wiesmoorerin hat sich im Rahmen einer Vorsorgevollmacht über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren am Konto ihrer Mutter bedient. Bei den 294 Taten entstand ein Schaden von 56.502 Euro – Geld, das für die Bezahlung ihres Pflegeheims gedacht war. Die 41-jährige Angeklagte finanzierte damit den Lebensunterhalt von sich und ihrem damaligen Partner, darunter Reisen.

Der habe sie unter Androhung von Gewalt zu den Abhebungen gezwungen oder sich auch selbst bedient, sagte die Geständige aus. Laut Anklage – die Verlesung dauerte eine halbe Stunde – wurden zwischen dem 15. Mai 2018 und dem 1. April 2020 teils mehrmals am Tag hunderte Euro von dem Konto abgehoben und sämtliche Kosten der Lebensführung per Lastschrift abgeführt.

„Es ist ein Riesenschaden, der entstanden ist“

Das Auricher Schöffengericht verurteilte die Frau, die inzwischen in Wilhelmshaven wohnt, wegen Untreue zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zusätzlich muss sie 200 Sozialstunden ableisten. Das Gericht setzte die längste mögliche Bewährungszeit an – fünf Jahre. „Es ist ein Riesenschaden, der entstanden ist. Wir wollen lange und genau darauf schauen, wie Sie sich zukünftig verhalten“, begründete der Vorsitzenden Richter Dr. Markus Gralla. Der Verurteilten, Mutter eines dreieinhalbjährigen Sohnes, legte er nahe, sich einen Halbtagsjob zu suchen. Sie muss den Einzugsbetrag in Höhe des Schadens abstottern.

Ihr Bruder kommt derzeit für die Kosten des Pflegeheims auf. „Das haben Sie ihm eingebrockt“, führte Gralla der Angeklagten vor Augen. Kontakt zwischen den Geschwistern besteht nicht mehr. Der Bruder, obwohl auch Vorsorge bemächtigt, hatte diesen Auftrag vertrauensvoll in die Hände seiner Schwester gelegt, als sie die Immobilie der Mutter gekauft und weiterverkauft hat, um mit dem Geld den Heimplatz zu bezahlen. Als das Konto leer war, flogen die Taten auf.

Ihr Partner sei gewalttätig gewesen

„Ich war in einer sehr schwierigen Beziehung“, erklärte die Angeklagte bei der Beweisaufnahme. Ihr Partner sei gewalttätig gewesen. Er habe sie geschlagen, gewürgt und ihr Kopfnüsse verpasst. Eine Anzeige habe sie aus Angst zurückgezogen. Sie sei unter Drohungen zu den Abhebungen gezwungen worden. „Was er letztendlich mit dem Geld gemacht hat, durfte ich nicht fragen“, sagte sie. Zweimal sei sie ins Frauenhaus geflüchtet.

Die Angeklagte ist bisher noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten. Durch das Geständnis ersparte sie ihrer Mutter eine Aussage, ebenso verkürzte sie die langwierige Beweisaufnahme erheblich. Das wurde bei der Urteilsfindung zu ihren Gunsten berücksichtigt.

„Ich hoffe, dass man das gerade kriegt“

Im sogenannten letzten Wort erklärte die Angeklagte, sie habe sich nicht getraut und keine Kraft gehabt, das Tun ihres Partners zu unterbinden. „Es tut mir sehr leid. Ich hoffe, dass man das gerade kriegt“, schloss sie. Zu ihrer Mutter bestehe Telefonkontakt.

Der Staatsanwalt befand in seinem Plädoyer, es sei schwer nachvollziehbar, dass die Angeklagte von dem Geld nichts bekommen haben will – „schließlich wurde damit der gemeinsame Lebensunterhalt bestritten“. Das Urteil entspricht seiner Forderung. Es ist bereits rechtskräftig, weil die Prozessbeteiligten Rechtsmittelverzicht erklärten.

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