Bei Kontrolle erwischt  Mann bastelte sich einen Führerschein

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 19.08.2022 13:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein solchen echten Führerschein konnte ein 52-Jähriger bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen – mit seiner Fälschung kam er nicht durch: Er hatte eine Kundenkarte aus dem Baumarkt manipuliert. Symbolfoto: Becker/DPA
Ein solchen echten Führerschein konnte ein 52-Jähriger bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen – mit seiner Fälschung kam er nicht durch: Er hatte eine Kundenkarte aus dem Baumarkt manipuliert. Symbolfoto: Becker/DPA
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Aus der Kundenkarte eines Baumarktes hatte sich ein 52-jähriger Mann einen Führerschein gebastelt. Damit kam er bei einer Polizeikontrolle in Varel nicht durch. Jetzt beschäftigt der Fall ein Gericht.

Varel/Oldenburg - Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich seit Mittwoch ein 52 Jahre alter Mann aus Dortmund in einer Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dort will der Angeklagte ein früheres Urteil des Vareler Amtsgerichtes ungeschehen machen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten in einem ersten Prozess um die Sache im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Mann war schon mehrfach im Gefängnis

Der 52-Jährige will aber nicht schon wieder hinter Gitter. Dort saß er schon häufiger in seinem Leben. Der Angeklagte ist 44-mal vorbestraft, davon 17-mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dem Vareler Amtsgericht hatte das gereicht. Da war nichts mehr mit Bewährung, zumal der Angeklagte es bei seiner letzten Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis in der Nähe von Varel extrem übertrieben hatte.

Um überhaupt mal bei einer Kontrolle so eine Art von Führerschein vorzeigen zu können, hatte sich der 52-Jährige aus der Kundenkarte eines Baumarktes selbst einen Führerschein gebastelt und den dann der Polizei gezeigt. Das kam bei dem Vareler Richter gar nicht gut an.

Hat der Mann vorher überhaupt einen Führerschein gehabt?

Eine Totalfälschung war bei dem Baumarkts-Führerschein noch untertrieben gewesen. Dabei soll alles nachvollziehbar sein, meint der Angeklagte. Vor Gericht beteuerte er am Mittwoch, er habe einen echten Führerschein. Den habe er vor ein paar Jahren in Polen gemacht. Wo genau, wusste der Angeklagte nicht. Und wie die Fahrschule hieß, auch nicht. Wo der echte Führerschein denn sei, wollte der Vorsitzende Richter Dr. Ralf Busch dann von dem Angeklagten wissen. Den habe er verloren, erklärte der Angeklagte.

Und nun soll die Sache erst Sinn bekommen. Aus Angst davor, dass er einmal seinen Führerschein verlieren könnte, habe er von diesem in weiser Voraussicht eine Kopie angefertigt. Und als das Befürchtete dann eintrat, klebte der Angeklagte den Feststellungen des ersten Urteils zufolge die Kopie vom „echten“ Führerschein auf die Kundenkarte des Baumarktes und verschweißte alles.

Doch die Polizei wollte diesen Baumarkts-Führerschein nicht anerkennen. Fortan musste sich der Angeklagte erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nun soll in der Oldenburger Berufungsverhandlung zunächst einmal geklärt werden, ob der Angeklagte tatsächlich in Polen einen Führerschein gemacht hat.

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