Konflikt wegen Bauarbeiten  Geschäftsfrau fühlt sich von der Stadt ungerecht behandelt

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 19.08.2022 14:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Viele Geschäftsleute nutzen den öffentlichen Raum, um ihre Waren zu präsentieren. Foto: Boschbach
Viele Geschäftsleute nutzen den öffentlichen Raum, um ihre Waren zu präsentieren. Foto: Boschbach
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Die Auricher Drogerie-Betreiberin Almuth Maaß kann während der Fußgängerzonensanierung ihre Werbebanner nicht aufstellen. Deshalb wollte sie dafür nicht zahlen.

Aurich - Donnerstagvormittag kurz nach 9 Uhr. Almuth Maaß schnappt sich den hüfthohen Aufsteller aus dem Verkaufsraum ihrer Drogerie an der Osterstraße in Aurich und stellt ihn auf das Pflaster vor ihrem Geschäft. Dort findet Sekunden später auch eine mobile Fahne auf einem schweren Kunststoffsockel ihren Platz. Auf dem Segel prangt der Schriftzug von DHL. In den nächsten Wochen wird die Geschäftsfrau diese beiden Werbeträger nicht vor ihrem Geschäft aufstellen können, weil die Fußgängerzone neu gestaltet wird. Sie erhält eine schicke Oberfläche aus Beton- und Natursteinen sowie in der Mitte eine Entwässerungsrinne, die für blinde oder sehbehinderte Passanten als Orientierungshilfe dient. Bevor das neue Pflaster aufgebracht werden kann, muss das alte entfernt werden.

Was und warum

Darum geht es: Eine Kauffrau fühlt sich von der Stadt ungerecht behandelt.

Vor allem interessant für: Auricher Geschäftsleute

Deshalb berichten wir: Beim täglichen Gang durch die Burgstraße war der Redaktion aufgefallen, wie eng Werbeflächen und Bauarbeiten aufeinanderhängen.

Die Autorin erreichen Sie unter: g.boschbach@zgo.de

„Dann habe ich wochenlang vor meinem Geschäft eine Baustelle“, sagt Almuth Maaß. Das sei lästig, aber unabänderlich. Verärgert sei sie darüber, dass sie ihre Werbemittel wie den Aufsteller und die mobile Fahne während dieser Zeit nicht aufstellen könne. Kaum jemand wisse, dass sie einen DHL-Shop in ihrer Drogerie führe. Dass man bei ihr Briefmarken kaufen, Pakete verschicken und abholen kann. Schon alleine deshalb seien die Banner auf dem Trottoir wichtig. Für das Aufstellen zahlt die Geschäftsfrau an die Stadt eine Sondernutzungsgebühr. Diese liegt bei einer Pauschale von 25,50 Euro pro Jahr, soweit nur die ersten 2,50 Meter − von der Fassade aus betrachtet − in Anspruch genommen werden. Alles, was darüber hinausgeht, wird nach Quadratmetern und gestaffelten Beträgen abgerechnet. Die Anlage der Sondernutzungsverordnung der Stadt listet auf zwei DIN-A4-Seiten 29 unterschiedliche Arten der Nutzung auf. Sie reichen von freistehenden Werbetafeln über Vitrinen und Schaukästen bis hin zu Gerüsten. Kurz: Alles, was im städtischen, öffentlichen Raum steht, wird berechnet. Im Übrigen auch Gerüste für Arbeiten an Fassaden. Dafür fallen täglich Gebühren an.

Wunsch wurde abgelehnt

Almuth Maaß hat die Stadt vor einigen Wochen wegen dieser Einschränkung ihres Sondernutzungsrechts angeschrieben und um Minderung gebeten. „Warum soll ich für etwas zahlen, was ich nicht in Anspruch nehmen kann?“, formuliert die Geschäftsfrau eine rhetorische Frage. Die Stadt hat den Wunsch, die Gebühr zu mindern, zurückgewiesen. „Es handelt sich bei der Pauschale um eine extrem niedrige Gebühr. Die können wir nicht noch reduzieren“, sagt Helmut Lücht. Der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Aurich wies darauf hin, dass der Aufwand für eine Bearbeitung der Gebührensenkung unverhältnismäßig hoch sei. Das stehe in keinem Verhältnis zu dem sehr geringen Betrag.

Im Übrigen stellt sich natürlich auch die Frage, ob man durch die Senkung der Gebühren in der Drogerie nicht einen Präzedenzfall schaffen würde. Müsste die Stadt dann nicht allen Kaufleuten, deren Sondernutzungsrecht durch die Bauarbeiten eingeschränkt ist, die Gebühren anteilig erlassen? Diese Frage mögen Juristen entscheiden. Die Redaktion hat bei einigen Geschäftsleuten und Gewerbetreibenden angefragt, wie sie zu dem Thema stehen.

Viele haben dabei erneut ihrem Ärger über die Bauarbeiten Luft gemacht, die viele Einschränkungen für die Kunden und die Kaufmannschaft brächten. „In diesem Zuge wäre es vielleicht eine Goodwill-Aktion, wenn die Stadt während dieser Zeit ganz auf die Sondernutzungsgebühren verzichtet hätte“, sagt Bettina Rademaker, die in der Burgstraße ein Wohnaccessoires-Geschäft betreibt. Der Betreiber des Cafés Philipp an der Ecke Burgstraße/Kirchstraße formuliert keine klare Meinung, stellt nur heraus, wie stark die Bauarbeiten den Betrieb beeinträchtigt hätten. Lärm und Dreck hätten viele Kunden daran gehindert, sich gemütlich draußen hinzusetzen. Der rote Staub habe zudem seinen empfindlichen Teppichboden wiederholt verschmutzt.

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