Landkreis Leer informiert Briefwahl kann beantragt werden

| 28.08.2022 07:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Am 9. Oktober werden auch die Briefwahlstimmen für die Landtagswahl ausgezählt. Foto: Vennenbernd/DPA
Am 9. Oktober werden auch die Briefwahlstimmen für die Landtagswahl ausgezählt. Foto: Vennenbernd/DPA
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Ab Montag können Bürgerinnen und Bürger für die Landtagswahl im Oktober Briefwahl beantragen. Darauf weist der Landkreis Leer hin.

Landkreis Leer - Am 9. Oktober wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Wer seine Stimme am Wahlsonntag nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, hat eine Alternative: die Briefwahl. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Landrat Matthias Groote ist Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 83 (Leer) und 84 (Leer/Borkum).

Ab dem kommenden Montag können die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet auf Antrag Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ausgeben, teilt die Kreisverwaltung mit. Der Antrag könne persönlich im Rathaus oder auch schriftlich gestellt werden – schriftlich zum Beispiel per E-Mail oder Telefax sowie auf dem Formular, das der Wahlbenachrichtigung beiliegt. Diese Benachrichtigung werde allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 18. September zugestellt, heißt es. Manche Kommunen bieten auf ihren Internetseiten auch Online-Anträge an.

Anträge bis zum 7. Oktober möglich

Die Anträge müssen spätestens bis zum 7. Oktober um 13 Uhr gestellt werden, betont die Leeraner Kreisverwaltung. Zu den Briefwahlunterlagen gehören der Wahlbriefumschlag, der Stimmzettelumschlag, der Stimmzettel, der Wahlschein sowie das Merkblatt mit der Anleitung für die Briefwahl. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt am Wahlsonntag ab 18 Uhr.

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