Verdacht auf Betrug Betrügerische Dachdecker sollen Rentner abgezockt haben
16.000 Euro zahlte ein Rentner aus Großefehn für Dachdeckerarbeiten. Doch die waren mangelhaft ausgeführt. Dafür musste sich am Montag ein 23-Jähriger aus Moormerland verantworten.
Aurich/Großefehn - Ein 32-Jähriger aus Moormerland wird beschuldigt, einen Rentner aus Großefehn im Juni 2019 zusammen mit zwei gesondert verfolgten Komplizen durch mangelhafte Dacharbeiten um 16.000 Euro gebracht zu haben.
Der Angeklagte will nur „Handlanger für unten“ gewesen sein und „Moos weggefegt“ haben. Auf der Baustelle sei er nur ein einziges Mal gewesen, ließ sich der Erwerbslose ein – am Tag des Baustopps durch den Sohn des Geschädigten. „Geld habe ich keins erhalten“, sagte er.
„Das reicht mir heute für eine Verurteilung nicht aus“
Der Betrugsprozess am Auricher Amtsgericht ist der dritte in dieser Angelegenheit. Beendet werden konnte er am Montag nicht. Weil der betrogene Senior im Alter von 73 Jahren aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht als Zeuge vernommen werden konnte, ist die Beweislage dünn. An seiner Statt wurde dessen Sohn aus Berlin gehört. Er war am Tatwochenende angereist, hat sich den Pfusch von einem Fachbetrieb bestätigten lassen, und am Montag die Arbeiten unter Hinzuziehung der Polizei gestoppt. Der 51-jährige Ingenieur bestätigte, der Angeklagte sei Wortführer des Trios gewesen. Sein Vater sei bei Arbeiten in der Einfahrt von ihm angesprochen und „ausgehorcht“ worden. So hätte er erfahren, dass demnächst ein Bausparvertrag bei dem Senior fällig geworden sei. Von dem gutgläubig in bar ausgehändigten Geld für die mündlich vereinbarte Reparatur der Dächer von Wohnhaus und Garage hat der Geschädigte nichts wieder gesehen.
„Das reicht mir heute für eine Verurteilung nicht aus“, meinte der Verteidiger. Er verwies auf das strafrechtlich „bewegte Vorleben“ seines Mandanten. „Sollen wir es ausfechten oder einstellen?“, stellte er in den Raum. Eine Einstellung sei nicht möglich, solange der Schaden nicht beglichen sei, verwies die Staatsanwältin.
Komplizen sind bereits verurteilt
Die beiden Komplizen sind bereits rechtskräftig verurteilt. Ein 32-Jähriger aus Moormerland erhielt im Januar von Strafrichterin Sarah Buss eine halbjährige Bewährungsstrafe – damals hat der Geschädigte noch als Zeuge ausgesagt. Einem Leeraner im Alter von 24 Jahren wurde im Juli eine achtmonatige Bewährungsstrafe auferlegt. Die Angeklagten hatten in den jeweiligen Prozessen ausgesagt, nur „ der Hilfsarbeiter“ beziehungsweise „der Fahrer“ gewesen zu sein.
Als Fortsetzung ist der 19. September ab 15 Uhr als Sprungtermin festgelegt worden. Ein weiterer Verhandlungstermin, an dem die beiden Verurteilten gehört werden sollen, steht noch aus.