Stiefvater verurteilt  Mädchen im Internet zum Missbrauch angeboten

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 30.08.2022 15:27 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein 48 Jahre alter Mann aus Varel wurde am Landgericht Oldenburg verurteilt. Archivfoto: Sager
Ein 48 Jahre alter Mann aus Varel wurde am Landgericht Oldenburg verurteilt. Archivfoto: Sager
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Ein 48 Jahre alter Mann aus Varel hatte seine Stieftocher wiederholt vergewaltigt und das gefilmt. Als er das Mädchen online zum Missbrauch anbot, wurde er angezeigt.

Oldenburg - Ein Mann aus Varel hat als amtlich bestellter Betreuer seine Stieftochter im Internet zum Vergewaltigen angeboten. Dafür muss der 48-Jährige für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Die 4. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm sprach den Angeklagten am Dienstag wegen mehrfacher Vergewaltigung und besonders schweren sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in mehreren Fällen schuldig.

Die heute bereits erwachsene Stieftochter des 48-Jährigen ist in ihren geistigen Fähigkeiten eingeschränkt. Deswegen wurde der Angeklagte auch als amtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Jahrelang musste das Mädchen den Feststellungen zufolge dem Angeklagten dann sexuell zu Diensten stehen. Der Vareler vergewaltigte seine Stieftochter und drehte davon Videos. Das müsse sein, hatte er erzählt. Die Videos seien für einen mächtigen Mann in der Betreuungsbehörde. Der schaue sich so etwas gerne an.

Ein Internetnutzer erstattete Anzeige

Den Feststellungen zufolge hatte der Angeklagte viele Videos für den „mächtigen Mann in der Betreuungsbehörde“ gedreht. Das müsse sein, denn nur so könne er der Betreuer bleiben. Andernfalls müsse sie ins Heim, spielte der Angeklagte mit den Ängsten des Mädchen.

Der Angeklagte stellte die Videos auch ins Internet und zwar in einen Chatroom, der ausschließlich von Nutzern aus der sexuell perversen Szene genutzt wird. Hier bot der Angeklagte seine Stieftochter zum Vergewaltigen an. Das war selbst einigen der Nutzern zu viel gewesen. Einer erstattete Anzeige. Parallel dazu hatte sich das Mädchen gegenüber anderen Bezugspersonen offenbart. Der Angeklagte wurde sofort inhaftiert.

Vertrauensstellung schamlos ausgenutzt

Im Verfahren hat er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Viel zu leugnen gab es indes nicht, lagen dem Gericht doch die Videos und die Bilder von den Missbrauchstaten vor.

Das Geständnis hat der Stieftochter eine intensive Befragung vor Gericht erspart. Ohne Geständnis hätte die Gefängnisstrafe im zweistelligen Bereich gelegen, sagte die Vorsitzende Richterin. Erheblich strafschärfend wirkte sich aus, dass der Angeklagte seine Vertrauensstellung schamlos für sein schmutziges Treiben ausgenutzt hatte.

Zum Schutze der Tochter war die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

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