Prozessauftakt wegen Brandstiftung in Leer  Nach Streit um ein Handy die Wohnung angezündet

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 01.09.2022 18:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Schaden an dem Gebäude wird von der Staatsanwaltschaft mit mindestens einer halben Million Euro beziffert. Foto: Kierstein/Archiv
Der Schaden an dem Gebäude wird von der Staatsanwaltschaft mit mindestens einer halben Million Euro beziffert. Foto: Kierstein/Archiv
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Ein Schaden von einer halben Million Euro ist bei dem Brand in der Heisfelder Straße in Leer im März entstanden. Der Brandstifter soll kein Unbekannter für die Polizei sein.

Leer - Weil er Ende März mutwillig die Wohnung seiner Freundin in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Heisfelder Straße in Brand gesteckt haben soll, muss sich seit diesem Donnerstag ein 25-Jähriger vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgericht Aurich verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Brandstiftung ein Streit um das Handy der Frau vorangegangen sein. Als die Frau ihm das Telefon nicht geben wollte, habe er sie ins Gesicht geschlagen und damit begonnen, die Einrichtung zu beschädigen und Elektrogeräte an sich zu nehmen. Die Frau sei daraufhin mit ihren beiden kleinen Kindern aus der Wohnung geflohen und habe die Polizei gerufen.

Zunächst ging es um häusliche Gewalt

Die eintreffenden Beamten sahen sich dann bald einem deutlich größeren Problem gegenüber als dem der häuslichen Gewalt, wegen der sie ursprünglich gerufen worden waren, schilderte einer der vier Polizisten als Zeuge. Vor der Wohnungstür hätten sie schnell Rauch wahrgenommen, der über der Türe ins Treppenhaus drang.

Der Mann, der sich trotz lautstarker Aufforderungen durch die Polizei zunächst geweigert hatte, die Türe zu öffnen, sei plötzlich dann doch mit einer Zigarette in der Hand hinausgekommen. „Ganz gelassen stand er da, hinter ihm alles verraucht – es war wie im schlechten Film“, schilderte der Polizist seine Eindrücke. Sowohl der Angeklagte als auch seine Freundin seien durch kleinere Delikte polizeibekannt.

Starke Rauchentwicklung

Die Wohnung hätten die Beamten dann nicht mehr betreten. „Dafür war die Rauchentwicklung zu stark“, so der Polizist. Sie hätten den 25-Jährigen festgenommen, die Feuerwehr gerufen und sich dann auf die Evakuierung des Gebäudes konzentriert. Drei Erwachsene und drei Kinder hätten sich noch in dem Haus befunden.

„Uns blieb dann nichts anderes übrig, als zuzuschauen und die Feuerwehr ihre Arbeit machen zu lassen“, sagte der Beamte. Zwischenzeitlich habe die Gefahr bestanden, dass das Feuer auf ein Nachbarhaus übergreift, deshalb habe man auch das geräumt. Letztlich sei aber niemand zu Schaden gekommen. Den entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf mindestens eine halbe Million Euro.

Mit Hand- und Fußfesseln in den Saal

Der Angeklagte, der mit Hand- und Fußfesseln in den Verhandlungssaal geführt wurde, hatte angegeben, sich auf Anraten seines Strafverteidigers Folkert Adler aus Leer selber nicht äußern zu wollen – unterbrach die Schilderung eines Zeugens aber einmal mit der Versicherung, nichts getan zu haben. Während der rund zweistündigen Verhandlung legte er mehrfach den Kopf auf die Tischplatte, verlangte nach einer Raucher- und später nach einer Toilettenpause.

Dem Mann werden neben der Brandstiftung noch diverse Diebstähle, Ladendiebstähle, Bedrohungen und Körperverletzungen vorgeworfen, die er alle seit Juni 2021 begangen haben soll. Insgesamt kommt die Staatsanwaltschaft auf zwölf Taten, von denen die Brandstiftung die schwerste ist. Der vorsitzende Richter Bastian Witte kündigte an, die einzelnen Fälle bei den weiteren vier anberaumten Terminen chronologisch abzuarbeiten und hörte am Donnerstag Zeuginnen für die ersten beiden Ladendiebstähle an. Beide schilderten den Angeklagten als ruhig und nicht aggressiv. Von einer Drogen- oder Alkoholbeeinflussung hätten sie nichts bemerkt, sagten sie auf Nachfrage von Adler und Witte. Der 25-Jährige soll aber der Hartdrogen-Szene angehören.

Um die Brandstiftung wird es erst ganz am Ende des Prozesses intensiver gehen. Dass sie trotzdem schon beim ersten Termin zur Sprache kam, lag daran, dass ein Zeuge für die späteren Termine nicht greifbar ist. Der nächste Termin ist am Mittwoch, 21. September. Ein Sachverständiger wird die Verhandlungen verfolgen und am Schluss beurteilen, ob der Mann überhaupt schuldfähig ist.

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