Corona-Ausbruch Gericht stellt Verfahren gegen „Alte Scheune“-Wirt ein
In der „Alten Scheune“ hatte es im Mai 2020 einen großen Corona-Ausbruch gegeben. Archivfoto: Ortgies
Der ehemalige Geschäftsführer der „Alten Scheune“ bleibt straffrei. Das hat das Amtsgericht Leer entschieden – entgegen der Forderung des Landkreises.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden