Widerstand gegen Schulschließung Kämpfer für die Pestalozzi-Schule in Leer werden immer mehr
Ab dem Schuljahr 2027/28 soll es in Niedersachsen keine Förderschule Lernen mehr geben. Dagegen regt sich Widerstand, der durch die bevorstehende Landtagswahl mehr Wucht bekommt.
Leer - Für Kinder, die sich beispielsweise so schlecht konzentrieren können oder für die Bewältigung des Unterrichtsstoffs deutlich länger brauchen als ihre Schulkameraden gibt es Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen – noch. Diese Schulform soll mit dem Schuljahr 2027/28 abgeschafft werden. Auch die Pestalozzischule in Leer soll es dann nicht mehr geben. Die Schüler sollen dann auf Regelschulen gehen und dann dort im Rahmen der Inklusion gefördert werden.
Was und warum
Darum geht es: Auch dank des jetzt anlaufenden Landtags-Wahlkampfes werden immer mehr Stimmen laut, die sich für die Beibehaltung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen aussprechen.
Vor allem interessant für: Schüler mit einem Förderbedarf, deren Eltern und Lehrkräfte
Deshalb berichten wir: Die FDP hat ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und die CDU einen Antrag für den Kreistag gestellt. Die Autorin erreichen Sie unter: k.mielcarek@zgo.de
Vor den Sommerferien hatten Pestalozzischüler der Redaktion erklärt, warum sie diese Entscheidung der Landesregierung für grundfalsch halten. Die betroffenen Schüler würden durch die für alle wahrnehmbare Sonderrolle zu Außenseitern und Zielscheiben für Spott und Mobbing, sagen sie. Diese Erfahrung hätten einige von ihnen schon gemacht. Die Förderschule dagegen sei ein Schutzraum, den einige Schüler unbedingt brauchten, um sich ungestört entwickeln zu können.
CDU will, dass der Landkreis sich positioniert
Unterstützung in Leer bekommen sie nun von der Kreis-CDU. Sie hat den Antrag gestellt, dass der Landkreis Leer sich bei der Landesregierung dafür einsetzt, dass die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und damit auch die Pestalozzischulen nicht auslaufen. Die Eltern der betroffenen Schüler sollten weiterhin die Wahl haben, ob sie ihre Kinder auf eine Regelschule oder auf die Förderschule schicken, erklärte Ulf Thiele, Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion und Kandidat für die Landtagswahl am 9. Oktober. Über diesen Antrag soll der Kreistag in seiner Sitzung am 14. September entscheiden. Zwei Tage soll der zuständige Fachausschuss, der allgemein- und berufsbildende Schulen und ÖPNV darüber diskutieren, so der Antrag der CDU.
Einen Beschluss, wie ihn die CDU im Landkreis Leer erreichen will, hat es in Salzgitter schon gegeben. Der dortige Stadtrat hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) den Auftrag gegeben, bei der Landesregierung für die Beibehaltung der Schulform zu werben.
Petition und Volksbegehren
Die Elternvertretungen des Landreises und der Stadt Leer werben ebenfalls energisch für eine Weiterführung der Förderschulen Lernen im Allgemeinen und der Pestalozzischule in Leer im Besonderen. „Bevor überhaupt ein Kind richtig inklusiv beschult werden kann, brauchen wir, wenn wir doch mal ehrlich sind, noch mindestens zehn Jahre, um die Schulen und ihre Räumlichkeiten auszustatten und entsprechend genügend ausgebildete Lehrer einzustellen“, schreiben Britta de Buhr-Hollatz, Vorsitzende des Kreiselternrates und Burkhard Küthe, Vorsitzender des Stadtelternrates. An der Pestalozzischule sei zu beobachten, wie die Kinder dort aufblühten. „Wir alle möchten doch das Beste für unsere Kinder und nicht auf Teufel komm raus die Inklusion auf dem Rücken unserer Kinder praktizieren“, so de Buhr-Hollatz und Küthe.
Auch außerhalb des Landkreises Leer wird für den Erhalt der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen gekämpft. Beispielsweise hat eine Elterninitiative in Salzgitter für eine Petition mehr als 5000 Unterschriften gesammelt, mit der sich der Landtag beschäftigen muss. Die Landes-FDP hat ein Volksbegehren gestartet, um das Gesetz, das die Schließung der Förderschulen verlangt, zu ändern. Sie muss nun innerhalb von einem halben Jahr 25.000 Unterschriften zusammenbekommen. Gelingt das, kann der neue Gesetzentwurf durch die dann zu sammelnden Unterschriften von einem Zehntel der Wahlberechtigten (es gilt jeweils die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl) in den Landtag eingebracht werden.