Kokainschmuggel im großen Stil  Kronzeuge soll gegen Bandenchef aus Wilhelmshaven aussagen

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 05.09.2022 18:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wird am Landgericht in Oldenburg. Bild: Pixabay
Verhandelt wird am Landgericht in Oldenburg. Bild: Pixabay
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Eine Bande aus Wilhelmshaven soll versucht haben, 400 Kilo Kokain zu schmuggeln. Der Chef steht jetzt vor Gericht – und ein Bandenmitglied, allerdings als Kronzeuge.

Wilhelmshaven/Oldenburg - Wegen Handeltreibens mit Rauschgift in großem Stil und versuchten Drogenschmuggels muss sich seit Montag ein weiteres Mitglied einer Wilhelmshavener Drogenbande vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Der 40-jährige Niederländer soll laut Staatsanwaltschaft versucht haben, 400 Kilogramm Kokain durch Deutschland zu schmuggeln. Die Bande unterhielt in Wilhelmshaven eine konspirative Wohnung. Dahin soll sich der Angeklagte zusammen mit Komplizen zunächst ein Kilogramm Kokain schicken lassen haben.

Dann holte die Bande zum ganz großen Schlag aus. Der Angeklagte und seine Gehilfen sollen in Südamerika 400 Kilogramm Kokain aufgekauft haben. Das Rauschgift sollte nach Russland transportiert werden. Die Drogen wurden der Anklage nach in Südamerika in Stahlfässern eingefroren, die mit Fruchtfleisch gefüllt waren.

Drogen wurden gestohlen

Die Schiffsreise ging zunächst nach Rotterdam. Von dort sollte das Rauschgift durch Deutschland nach St. Petersburg geschmuggelt werden. Doch dann war das Kokain in den Niederlanden gestohlen worden. Ob der Angeklagte damit etwas zu tun hat, muss sich noch zeigen. Weil er aber zumindest mit dem versuchten Schmuggel etwas zu tun haben soll, will die Staatsanwaltschaft von dem Mann zwei Millionen Euro einziehen.

Wie schon in früheren Verfahren gegen andere Mitglieder der Wilhelmshavener Drogenbande spielt wiederum ein Wilhelmshavener eine entscheidende Rolle. Der Mann gehört ebenfalls zur Bande und hat in allen Verfahren Mitangeklagte schwer belastet. Auch im aktuellen Verfahren ist er als Zeuge geladen. In seinem eigenen Prozess war ihm die Kronzeugenregelung zugutegekommen. Er wurde deswegen auch nur zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Mitangeklagte dagegen müssen für zwölf Jahre hinter Gitter. Dem jetzigen Angeklagten kann erst jetzt der Prozess gemacht werden, weil er untergetaucht war.

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