Flensburg  Ausgetreten und kirchlich getraut? Wie die Kirche mit Abtrünnigen umgeht

Sina Wilke
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Von Sina Wilke
| 06.09.2022 13:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Foto: Dewanger
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Christian Lindner und seine Frau sind keine Mitglieder der Kirche – und wurden dennoch in ihr getraut. Konfessionslosen Verstorbenen dagegen wird eine kirchliche Bestattung oft verwehrt. Wie geht die Kirche mit Abtrünnigen um?

Die Trauerfeier ist den Angehörigen in keiner guten Erinnerung, denn der Verstorbene durfte nicht dabei sein. Der Grund: Der Vater von drei kleinen Kindern, der nur 47 Jahre alt wurde, war zwar getauft, konfirmiert und kirchlich verheiratet, dann aber aus der Kirche ausgetreten. Seine evangelische Witwe wünschte sich dennoch eine Beisetzung in der Gemeindekirche in Lütjenburg – die ihr auch gestattet wurde.

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Aber der Mensch, um den im Gotteshaus Verwandte, Freunde und Kollegen weinten, lag derweil in einem Sarg am Nebeneingang. Der Mutter des Toten, so schildert es eine Angehörige, geht das Bild auch nach vielen Jahren nicht aus dem Kopf: Wie die Witwe mit den Kindern vor dem leeren Altar steht.

Die Begebenheit ist mehr als 15 Jahre her, wie die Entscheidung zustande kam, kann Volker Harms, Pastor in Lütjenburg, heute nicht sagen. „Das war sicher eine etwas unglückliche Form“, gesteht er. Er sagt aber auch: „Kirchliche Handlungen sind für Mitglieder da. Ein normaler Bestattungs-Gottesdienst kann nicht in Betracht kommen.“

In diesem Jahr sind erstmals weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche:

Ein Verstorbener, der nicht kirchlich bestattet wird, weil er nicht Mitglied der Kirche ist. Finanzminister Christian Lindner und seine Frau Franca Lehfeldt, die in der Sylter Kirche St. Severin getraut werden, obwohl beide ausgetreten sind. Beispiele wie diese werfen die Frage auf, wie die evangelische Kirche mit Menschen umgeht, die ihr den Rücken gekehrt haben, aber dennoch nicht ganz auf sie verzichten wollen. Sie stellt sich drängender denn je, denn es gibt hierzulande immer weniger Kirchenangehörige:

Was aber, wenn einige von ihnen trotzdem mit Gottes Segen heiraten, ihre Kinder taufen lassen oder beerdigt werden wollen? „Dafür gibt es Regeln“, erklärt Thomas Schaack, Oberkirchenrat der Nordkirche, die Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern umfasst.

„Aber es liegt immer auch ein Stück weit im Ermessen, schließlich haben wir es mit Menschen zu tun.“ Bedeutet im Klartext: Die Nordkirche hat Leitlinien herausgegeben, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Letztlich entscheiden aber die Gemeindepastoren mit ihren jeweiligen Gemeinderäten individuell. Also weder Verbot noch Gebot: „Ein Kasualgottesdienst (kirchliche Amtshandlung aus besonderem Anlass, Red.) kann auch gefeiert werden, wenn Menschen, die nicht Kirchenmitglieder sind, danach fragen; ein Anspruch (...) besteht für sie nicht“, heißt es in den sogenannten Grundlinien kirchlichen Handelns.

So offen zeigte sich die Nordkirche nicht immer. Erst 2019 passte sie ihre Haltung in diesen Fragen an. „Ziel ist es auch, kirchenfernen und religiös suchenden Menschen Zugänge zu Sakramenten wie Amtshandlungen zu erleichtern“, lautete die Begründung. Bis dahin galt es noch als Verstoß gegen die Regularien, einen Konfessionslosen kirchlich zu bestatten.

„Dann haben aber immer mehr Pastoren gesagt: Doch, wir wollen die Angehörigen in ihrer Trauer begleiten“, berichtet Thomas Schaack. Seither ist eine kirchliche Trauerfeier für Konfessionslose nicht mehr ausgeschlossen. Auch eine Taufe kleiner Kinder von Nichtmitgliedern ist „in Ausnahmefällen“ möglich. „Und wenn beim Abendmahl der unbedingte Wille da ist, wollen wir niemanden abweisen“, erklärt der Oberkirchenrat und Referent für Theologische Grundsatzfragen.

Und die Hochzeit? Gewisse Bauchschmerzen hat die Nordkirche damit schon, das wird im Gespräch mit Thomas Schaack deutlich. Möglich ist es dennoch. „Wenn jemand Gottes Segen will, gibt es immer die Möglichkeit. Der Pastor entscheidet auf Grundlage von Gesprächen. Und er macht auch klar: Wenn ihr kommt, feiern wir einen wirklichen Gottesdienst und stellen nicht nur die Kirche, weil es hier so schön ist.“ Denn das ist der Punkt, der vielen Pastoren ein ungutes Gefühl bereitet: dass die kirchliche Hochzeit wegen des hübschen Ambientes gefeiert wird statt als echtes Bekenntnis.

Thomas Schaack stellt klar:

Und er ergänzt: „Nach dem Motto: Es gibt schönen Blumenschmuck, man darf sich Lieder wünschen, alles ist so romantisch wie in den Filmen.“

Theologin Margot Käßmann hatte nach der Lindner-Hochzeit kritisiert, dass Kirche zur Kulisse geworden sei. Pastor Volker Harms aus Lütjenburg sieht das ähnlich:

Es sei schwierig, „das in der Gemeinde zu vermitteln – viele Gemeindemitglieder verstehen es überhaupt nicht, wenn man hier keinen Unterschied macht“. Lehfeldt und Lindner, sagt er, „hätte ich nicht getraut“. Sicher, es gebe „seelsorgerische Notsituationen, die mich überzeugen könnten. Aber wenn ich so etwas machen würde, dann im Stillen. Ausgerechnet bei einer Promi-Hochzeit so über die Grenzen zu gehen – da wäre ich sehr vorsichtig“.

Christian Lindner hatte nach der Kritik an seiner Trauung von einem „Mehr, das über uns beide und unser gemeinsames Leben hinausweist“, gesprochen, und dass es ihm wichtig gewesen sei, den Segen zu empfangen. „Ich denke nicht, dass es eine billige Ausflucht war“, glaubt Thomas Schaack. Und er verweist auf die vielen Lebensgeschichten, die zu so einem Wunsch führen können: schlechte Erfahrungen mit einem Pastor, die missratene Beerdigung der Mutter oder ein repressives kirchliches Elternhaus.

Die Nordkirche will also nicht dogmatisch entscheiden, sondern am Menschen – und öffnet damit ein schwieriges Feld aus Abwägung und Ermessen. Es ist kein Wunder, dass mit den Entscheidungen nicht immer alle zufrieden sind.

Bestatter Sven Schröder erlebt es häufiger, dass Menschen sich einen kirchlich begleiteten Abschied für ihren konfessionslosen Angehörigen wünschen, den die Pastoren aber in der Regel ablehnen. Pastor Harms aus Lütjenburg etwa sagt:

Er biete in solchen Fällen an, den Trauergottesdienst erst nach der Beisetzung zu feiern, denn: Ein Anrecht, auf einem kirchlichen Friedhof begraben zu werden, hat jeder Mensch, sofern es keinen kommunal geführten Friedhof in der Gemeinde gibt. „Es werden manchmal Alternativen angeboten. Aber viele Angehörige empfinden es als unwürdig, wenn der Verstorbene bei der Trauerfeier nicht dabei sein darf. Die meisten entscheiden sich dagegen“, weiß Sven Schröder.

Vielleicht hätte die Familie aus Lütjenburg heute auch anders entschieden – doch die Angehörige der Witwe berichtet, dass dieser damals „einfach die Kraft fehlte, gegen diese Trauerfeier aufzubegehren“. Die entschuldigenden Worte von Thomas Schaack helfen ihnen nicht mehr: „Eine ganz unglückliche Regelung und eine Härte, die sich mir nicht erschließt. Ich kann das nur bedauern.“

Wie viel Offenheit sollte Kirche gegenüber Ausgetretenen zeigen? Wie viel Selbstbewusstsein? Die Frage bleibt. Aber jene kränken, die sich ihr noch verbunden fühlen – das möchte Kirche sicher nicht.

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