Urteil vor dem Landgericht Friesoyther Firma Vet Pharma muss 777.000 Euro zahlen
Das Unternehmen soll Tierarznei-Mittel exportiert haben, mit denen in den USA auch Todesstrafen vollstreckt werden können. Doch Vorsatz konnte den Verantwortlichen nicht nachgewiesen werden.
Friesoythe/Oldenburg - Die Firma Vet Pharma aus Friesoythe soll illegal Tierarznei-Mittel in die USA exportiert haben. Deshalb mussten sich Verantwortliche des Unternehmens am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Doch der Geschäftsführer und zwei weitere Mitarbeiter betonten: Dass man für die Auslieferung eines bestimmten Tierarznei-Mittels, das in den Vereinigten Staaten auch für die Vollstreckung von Todesstrafen eingesetzt werden kann, eine Genehmigung nach der Anti-Folter-Verordnung der Europäischen Union benötigt, sei ihnen nicht bekannt gewesen. Und in der Tat: Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Weigmann ging von keiner Vorsatztat aus.
Das Gericht stufte das Geschehen am Dienstag auf eine fahrlässig begangene Tat und damit auf eine Ordnungswidrigkeit herunter und verurteile den angeklagten Geschäftsführer von Vet Pharma zu einer Geldbuße von 10.000 Euro. Eine Ordnungswidrigkeit setzt eine Sorgfaltspflichtverletzung voraus. Der Geschäftsführer als Verantwortlicher der Firma habe es fahrlässig unterlassen, in dem Friesoyther Unternehmen Abteilungen einzurichten, die sich um die sehr komplexen Ausfuhr-Genehmigungen kümmern, sagte der Richter am Dienstag. Gegen die beiden Mitangeklagten, denen das Gericht nicht einmal eine Sorgfaltspflicht-Verletzung anlasten konnte, wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt.
Blieb noch das Unternehmen selbst. Weil Taten sich nicht lohnen dürfen, müssen „Täter“ das, was sie durch Taten erlangen, an den Staat zurückzahlen. Das sind im Fall von Vet Pharma rund 777.000 Euro. Das nach Japan und in die USA ausgelieferte Arzneimittel enthält den Wirkstoff Pentobarbital-Natrium.
Mittel dient zum Einschläfern von Hunden
Das Mittel ist unter anderem gedacht für das Einschläfern von kranken Hunden. Auch wenn die Gefahr bestand, dass es in den USA für das Aufziehen von Todesspritzen zur Vollstreckung von Todesstrafen eingesetzt werden könnte, ist kein Fall bekannt, wo das auch passiert ist.
Richter Weigmann sprach in diesem Zusammenhang aber von einer „abstrakten Gefahr“. Die Verteidigung hatte in dem Verfahren auf Freispruch plädiert. Alle Ausfuhr- Genehmigungen hätten vorgelegt, nur die eine nicht, die nicht bekannt gewesen sei. Der Zoll selbst habe sogar einige Auslieferungen durchgewunken, so die Anwälte. Der Zoll sei für das Ausführen des Mittels aber nicht verantwortlich, wies Richter Weigmann eine „Schuldverlagerung“ zurück.