Lüneburg Darf Schäfer Schmücker auf Wölfe schießen?
Bereits dreimal griffen Wölfe die Herde von Schäfer Wendelin Schmücker an. Mit einer Waffe will er sich vor weiteren Angriffen schützen. Jetzt hat ein Gericht entschieden, ob er das darf.
Auf diesen Tag hat Wendelin Schäfer lange gewartet: In Zunftkleidung, mit Wanderstock, Weste und Zimmermannshut, betritt er den schmucklosen Saal im Lüneburger Verwaltungsgericht. Der Raum ist voll: Kameraleute, Journalisten und Schäfer, die ihren Kollegen unterstützen, versammeln sich. Fast 20 Personen nehmen im Zuschauerbereich Platz, bei anderen Verfahren stehen nur drei Stühle im Saal.
Die Frage, um die es geht, ist so emotional wie aktuell: Darf Schäfer Schmücker auf Wölfe schießen, um sich und seine Tiere zu schützen?
2018 hatte er bei der Stadt Winsen in Niedersachsen die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber 12 sowie auf Erteilung einer Schießerlaubnis beantragt. So heißt das formal korrekt.
Damals lehnte die Stadt als zuständige Waffenbehörde ab. Die Argumentation: Als Schäfer benötige Schmücker keine Waffe. Im Gegensatz zu Jägern bestehe kein besonderes Interesse. Zudem ist der Wolf besonders geschützt und darf nicht bejagt werden.
Trotz dieser eindeutigen und für Schmückers Erfolg einigermaßen aussichtslosen Gesetzeslage legte der Schäfer Berufung ein. „Dieser Prozess ist ein Ausdruck meiner Verzweiflung“, sagte er unserer Redaktion.
Konzentriert erklärte er im Gerichtssaal dem Richter, wie seine wirtschaftliche Existenz unter Wolfsangriffen leidet. Bereits dreimal wurde seine Herde attackiert. Beim letzten Mal im April 2022 riss ein Wolf 25 Tiere. Zwar gibt es eine Entschädigung vom LandLeid Niedersachsen, doch diese gleicht den Verlust nicht aus, sagte er. Der Schäfer, der auch Vorsitzender des Fördervereins Deutsche Schafhaltung ist, fürchtet, seinen Betrieb nicht wie geplant an die nächste Generation übergeben zu können - an seine Tochter.
Der Griff zur Waffe sei die letzte Möglichkeit, seine Tiere zu schützen. Die jüngsten Angriffe haben gezeigt, dass Zäune nicht ausreichten. Mit einer Flinte wolle er den Wolf nicht töten, sondern vergrämen. Und wenn das Gericht ihm keine scharfe Munition erlaubt, dann doch wenigstens Gummigeschosse einsetzen.
Das Verwaltungsgericht in Lüneburg erkannte zwar die Betroffenheit Schmückers an, lehnte die Klage dennoch ab. Die aktuelle Rechtslage lasse den Abschuss des Wolfes zum Schutz der Herde nicht zu. Der Wolf stehe sowohl europaparechtlich als auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter strengem Schutz. Auch Gummigeschosse darf Schmücker nicht nutzen, dafür muss er zunächst einen Antrag bei der Stadt Winsen stellen.
Für Schmücker ist die Niederlage nicht überraschend und eine echte Niederlage ist es für ihn ohnehin nicht. Er sieht es positiv, sagt er im Anschluss: Die Lage der Schäfer habe mehr Aufmerksamkeit erhalten, sagt er. „Vielleicht kann der Druck auf die Politik erhöht werden“, sagte er. Der Schäfer schließt es außerdem nicht aus, die Zulassung der Berufung zu beantragen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht entscheiden.
Für den Schutz seiner Tiere hat er inzwischen eine andere Maßnahme ergriffen und sich einen Wohnwagen gekauft. „Im Winter werde ich dort Nachtwache halten“, sagt er.