Auto streifte Fußgänger  82-Jähriger wegen Unfallflucht vor Gericht

| | 07.09.2022 07:09 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wo ein solches Schild steht, ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das war auch an der Unfallstelle in Aurich der Fall. Foto: Woitas/dpa
Wo ein solches Schild steht, ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das war auch an der Unfallstelle in Aurich der Fall. Foto: Woitas/dpa
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Weil er einen Spaziergänger im Vorbeifahren gestreift hatte, fand sich ein 82-Jähriger auf der Anklagebank des Amtsgerichts Aurich wieder. Nun muss er zahlen.

Aurich - Die Straße ist eng, der Autofahrer ist in Eile, schon passiert es: Er streift mit seinem Wagen einen Fußgänger. Eine solche Szene hat sich am 17. Januar in der Auricher Innenstadt abgespielt. In der Andreaestraße fuhr ein 81-jähriger Auricher mit seinem Opel an einem Spaziergänger mit Hunden vorbei. Auf dem Beifahrersitz saß seine Ehefrau, mit der er beim Arzt gewesen war. Mit dem Außenspiegel seines Wagens berührte er den entgegenkommenden Fußgänger am linken Ellbogen, sodass der Prellungen und Schürfwunden erlitt. Nach einem kurzen Wortgefecht fuhr der Senior weiter. Vier Monate später flatterte ihm ein Strafbefehl ins Haus.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort sollte der inzwischen 82-Jährige eine Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro) zahlen. Gegen den Strafbefehl legte der Rentner Widerspruch ein. Daher wurde die Sache am Montag vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt.

„Er hat nur rumgebrüllt“

Der Angeklagte sah sich eher als Opfer denn als Täter. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass er vorsichtig gefahren sei, so weit rechts wie möglich und im Schritttempo, wie es in dem verkehrsberuhigten Bereich vorgeschrieben ist. Dann habe er eine Berührung gespürt, sofort neben dem Spaziergänger angehalten und das Fenster heruntergekurbelt. „Hat gut geknallt“, sagte der 82-Jährige auf Nachfrage. Die Erschütterung sei so stark gewesen, dass der Spiegel eingeklappt sei. „Haben Sie sich entschuldigt?“, wollte Strafrichter Nils Drosten wissen. „Ich habe nichts gesagt, er hat nur rumgebrüllt“, antwortete der Angeklagte. Der Spaziergänger sei schimpfend davongegangen.

Der Widerspruch gegen den Strafbefehl hat sich für den 82-Jährigen gelohnt. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein. Der Mann muss eine Geldauflage von 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Mögliche Ansprüche des Fußgängers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bleiben davon unberührt. „Sie müssen aufpassen“, gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg. „Wenn′s eng wird, muss man einfach mal anhalten.“

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